Nur ein Teil der Baugenehmigung erfüllbar? Wie lange gilt Baug.?

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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S

Solala77

Wow! Vielen Dank für die Antworten!

Zur Gültigkeit der Baugenehmigung siehe Landesbauordnung RLP § 74:
(1) Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von vier Jahren nach ihrer Zustellung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen worden ist. Die Ausführung eines Vorhabens gilt nur dann als begonnen oder als nicht unterbrochen, wenn innerhalb der Frist wesentliche Bauarbeiten ausgeführt wurden.
Also mit dem Hausbau direkt beginnen: Kompletten Keller bauen und Einliegerwohnung. Wenn das fertig ist, habe ich ca. 4 Jahre Zeit um weiter zu machen. Sollte es in den vier Jahren nicht klappen, kann man entweder Änderung beantragen (z.B. gar kein "Rest"-Haus oder eine kleinere Version). Das Risiko wäre dann nur eine etwas überdimensionierte Heizung, Strom und Abwasser (wenn überhaupt) und die Kosten für den Architekten. Das wäre im Verhältnis noch OK (je nachdem was der Architekt will).
Macht aus eurer Erfahrung eine Bank sowas mit, die sagen wir mal 300.000 EUR gibt und dann sehen will, dass das komplette Haus möglichst schnell fertig ist und der Kredit abgerufen wird, nicht nur 150.000 EUR (Bereitstellungszinsen muss man sowieso zahlen).

Kann man denn die Einliegerwohnung komplett vom Haus trennen?
Ich weiß nicht, ob es in einem baurechtlichen Sinne als getrennt gilt, aber so ist es gedacht: Die Einliegerwohnung zweigeschossig (plsu Kellernteil), daneben leicht versetzt die Haustür, die beim Restbau überbaut wird. Die Einliegerwohnung wird also beim Restbau nicht mehr angefasst. Macht das einen Unterschied?

Wie wäre es, den kompletten Rohbau als „Ausbauhaus“ hinstellen zu lassen und dann nur die Einliegerwohnung aus zu bauen?
Die Alternative ist überlegenswert. Abgesehen, dass man direkt höhere Kosten hat (Rohbau+Dach bestenfalls in Massivbau), kann ich mir vorstellen, dass der psychologische Aspekt groß ist. Wenn man direkt nebenan wohnt und ewig auf den Rohbau starrt, den man nicht ausbauen kann, ist das entweder ernüchtern oder man lässt sich zu unvernünftiger Finanzierung verleiten.


Warum ich das Konstrukt so überlegt hatte, ist die Sorge, dass wenn man erst einmal nur die Einliegerwohnung als Haus baut (kleiner Keller, 80qm Haus) in ein paar Jahren vielleicht den Restbau nicht genehmigt bekommt.
 
M4rvin

M4rvin

Soll die Einliegerwohnung nicht IM Haus sein? Mit einem fertigen Rohbau hast halt das grundgerüst fertig und psychologisch kannst du dir einreden, das man früher ja auch ein paar Jahre das Haus trocknen lassen hat.
Ich denke auch, viel mehr wird das auch nicht kosten, als wenn du zB deinen Keller ohne Haus abdichten musst. Oder später dann „von vorne“ anfangen musst anzubauen.
 
11ant

11ant

Sollte es in den vier Jahren nicht klappen, kann man entweder Änderung beantragen (z.B. gar kein "Rest"-Haus oder eine kleinere Version). Das Risiko wäre dann nur eine etwas überdimensionierte Heizung,
Bei einer gemeinsamen Heizung könnte das Projekt dadurch an Wirtschaftlichkeit leiden. Eine Änderung nur zum weiter allein stehen lassen der waisen Doppelhaushälfte wirst Du nicht benötigen. Aber den Geisterkeller betreffend halte ich eine Rückbauverfügung für nicht ausgeschlossen, die Zustände in Rheinlandpfalzistan mag man nicht immer glauben.

Warum ich das Konstrukt so überlegt hatte, ist die Sorge, dass wenn man erst einmal nur die Einliegerwohnung als Haus baut (kleiner Keller, 80qm Haus) in ein paar Jahren vielleicht den Restbau nicht genehmigt bekommt.
Woraus leitest Du die Befürchtung ab, Dein Baufenster könnte bei einer zwischenzeitlichen Bebauungsplanänderung schrumpfen ? - das würde einen Weiterbau auf einem dann im Abseits liegenden Keller übrigens in gleicher Weise betreffen.

Ein Freund von mir hatte übrigens auf diese Weise mal eine schicke mehrstöckige Wohnung - der Vermieter hatte es umgekehrt gemacht: der zog erst in die Einliegerwohnung ein, baute aber gleich das ganze Haus fertig (bis auf die Verklinkerung) und zahlte durch die Vermietung des größeren Hausteils zügiger ab; später zog er dann in den großen Teil um und machte das Finish.

Ich halte Deine Denke für naiv: offenbar hast Du die Vorstellung, ein bißchen wasserdicht machen genügt, und schon hält sich der Keller frisch wie tiefgefroren. Den Keller ohne Haus darüber dennoch bläsertürtestfertig hinzustellen wird mehr kosten als die Zinsen für die Fertigstellung auch der großen Wohneinheit im ersten Bauabschnitt. Selbst für Nutzkeller gilt, daß Leerstand einem Gebäude nicht gut tut.
 
Y

ypg

In Griechenland baut man so Wohnraum ... allerdings deshalb, weil man nur mit vorhandenem Geld baut, und deshalb sich dieses Staffeln ergibt.

Wie wirst Du das mit dem Geld/Finanzierung machen? Das ist ja nicht mal so Wünschmirwas...
 
S

Solala77

Soll die Einliegerwohnung nicht IM Haus sein?
Doch doch! Von Straße aus betrachtet: rechts die Einliegerwohnung zweigschossig, links daneben ein kleiner Eingangsbereich mit Haustür und Wohnungstüren und daran dann später direkt das große Haus (entweder direkt AN den Haustürovorbau oder DRÜBER).

Wird schwierig mit der Dämmung bzw. beheizten Hülle.
Keller?

Bei einer gemeinsamen Heizung könnte das Projekt dadurch an Wirtschaftlichkeit leiden. Eine Änderung nur zum weiter allein stehen lassen der waisen Doppelhaushälfte wirst Du nicht benötigen. Aber den Geisterkeller betreffend halte ich eine Rückbauverfügung für nicht ausgeschlossen, die Zustände in Rheinlandpfalzistan mag man nicht immer glauben.


Woraus leitest Du die Befürchtung ab, Dein Baufenster könnte bei einer zwischenzeitlichen Bebauungsplanänderung schrumpfen ? - das würde einen Weiterbau auf einem dann im Abseits liegenden Keller übrigens in gleicher Weise betreffen.

Ein Freund von mir hatte übrigens auf diese Weise mal eine schicke mehrstöckige Wohnung - der Vermieter hatte es umgekehrt gemacht: der zog erst in die Einliegerwohnung ein, baute aber gleich das ganze Haus fertig (bis auf die Verklinkerung) und zahlte durch die Vermietung des größeren Hausteils zügiger ab; später zog er dann in den großen Teil um und machte das Finish.

Ich halte Deine Denke für naiv: offenbar hast Du die Vorstellung, ein bißchen wasserdicht machen genügt, und schon hält sich der Keller frisch wie tiefgefroren. Den Keller ohne Haus darüber dennoch bläsertürtestfertig hinzustellen wird mehr kosten als die Zinsen für die Fertigstellung auch der großen Wohneinheit im ersten Bauabschnitt. Selbst für Nutzkeller gilt, daß Leerstand einem Gebäude nicht gut tut.
Beim temporären Abdichten des Kellers dachte ich an Bitumenbahnen, wie bei Flachdach. Der Keller kann ja auch schon genutzt werden (Treppe und Zugang sind ja von Innen) als Büro etc. und wäre somit auch beheizt und belüftet.

Vielleicht ist die Sorge unbegründet, dass der zweite Abschnitt nicht genehmigt wird. Wenn man es so macht (also erste Genehmigung, dann eine zweite), müsste man den bestehenden Keller der Einliegerwohnung irgendwie wieder öffnen bzw wird Außenwand zur Innenwand und Durchbruch für Tür.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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