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Solala77
Wow! Vielen Dank für die Antworten!
Macht aus eurer Erfahrung eine Bank sowas mit, die sagen wir mal 300.000 EUR gibt und dann sehen will, dass das komplette Haus möglichst schnell fertig ist und der Kredit abgerufen wird, nicht nur 150.000 EUR (Bereitstellungszinsen muss man sowieso zahlen).
Warum ich das Konstrukt so überlegt hatte, ist die Sorge, dass wenn man erst einmal nur die Einliegerwohnung als Haus baut (kleiner Keller, 80qm Haus) in ein paar Jahren vielleicht den Restbau nicht genehmigt bekommt.
Also mit dem Hausbau direkt beginnen: Kompletten Keller bauen und Einliegerwohnung. Wenn das fertig ist, habe ich ca. 4 Jahre Zeit um weiter zu machen. Sollte es in den vier Jahren nicht klappen, kann man entweder Änderung beantragen (z.B. gar kein "Rest"-Haus oder eine kleinere Version). Das Risiko wäre dann nur eine etwas überdimensionierte Heizung, Strom und Abwasser (wenn überhaupt) und die Kosten für den Architekten. Das wäre im Verhältnis noch OK (je nachdem was der Architekt will).Zur Gültigkeit der Baugenehmigung siehe Landesbauordnung RLP § 74:
(1) Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von vier Jahren nach ihrer Zustellung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen worden ist. Die Ausführung eines Vorhabens gilt nur dann als begonnen oder als nicht unterbrochen, wenn innerhalb der Frist wesentliche Bauarbeiten ausgeführt wurden.
Macht aus eurer Erfahrung eine Bank sowas mit, die sagen wir mal 300.000 EUR gibt und dann sehen will, dass das komplette Haus möglichst schnell fertig ist und der Kredit abgerufen wird, nicht nur 150.000 EUR (Bereitstellungszinsen muss man sowieso zahlen).
Ich weiß nicht, ob es in einem baurechtlichen Sinne als getrennt gilt, aber so ist es gedacht: Die Einliegerwohnung zweigeschossig (plsu Kellernteil), daneben leicht versetzt die Haustür, die beim Restbau überbaut wird. Die Einliegerwohnung wird also beim Restbau nicht mehr angefasst. Macht das einen Unterschied?Kann man denn die Einliegerwohnung komplett vom Haus trennen?
Die Alternative ist überlegenswert. Abgesehen, dass man direkt höhere Kosten hat (Rohbau+Dach bestenfalls in Massivbau), kann ich mir vorstellen, dass der psychologische Aspekt groß ist. Wenn man direkt nebenan wohnt und ewig auf den Rohbau starrt, den man nicht ausbauen kann, ist das entweder ernüchtern oder man lässt sich zu unvernünftiger Finanzierung verleiten.Wie wäre es, den kompletten Rohbau als „Ausbauhaus“ hinstellen zu lassen und dann nur die Einliegerwohnung aus zu bauen?
Warum ich das Konstrukt so überlegt hatte, ist die Sorge, dass wenn man erst einmal nur die Einliegerwohnung als Haus baut (kleiner Keller, 80qm Haus) in ein paar Jahren vielleicht den Restbau nicht genehmigt bekommt.