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majuhenema
Zunächst möchte ich mich für die große Beteiligung mit vielen hilfreichen Beiträgen bedanken! In diesem Post werde ich auf die Zufahrtssituation, da diese wirklich nicht ganz einfach ist, eingehen und in einem weiteren noch ein paar Fragen stellen.
Variante B verläuft über die Kreisstraße. Dort ist eine scharfe Kurve (auf der Skizze nicht ersichtlich). Das bedeutet es müsste eine Abbiegespur her. Der Landkreis möchte außerdem den Vorschoss für die Straßenunterhaltung für die kommenden 100 Jahre. Aus diesen Gründen würde diese Variante deutlich teurer.
In Beitrag #3 seht ihr Variante A mit Zufahrt über den Altort, Wendehammer und gleicher Ausfahrt. In der Gemeinderatsdiskussion wurde vorgeschlagen, dass man die Zu/Ausfahrt über einen Weg (zwischen Grundstück 7 und 8) machen könnte. Hier meinte der Städteplaner, dass dort eine Fernwasserleitung (?) liegen würde und man diese rechtlich nicht überbauen darf. Den Einwand des Gemeinderates, dass der der Wendehammer die Fernwasserleitung auch auf 25m überbaut, speiste er mit "Ja aber die Straße würde 35-40m lang werden" ab. Hat jemand Ahnung wie das rechtlich ist, über die Fernwasserleitung zu bauen?Realistisch betrachtet sehe ich eine solche Zufahrt von einer Kreisstraße etwas utopisch bzw fahrlässig an. Und bevor man dann es nicht weiß, kann man keine Pläne machen.
Variante B verläuft über die Kreisstraße. Dort ist eine scharfe Kurve (auf der Skizze nicht ersichtlich). Das bedeutet es müsste eine Abbiegespur her. Der Landkreis möchte außerdem den Vorschoss für die Straßenunterhaltung für die kommenden 100 Jahre. Aus diesen Gründen würde diese Variante deutlich teurer.