Einschätzung unseres potenziellen Grundstücks.

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Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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Y

ypg

Auf den ersten Blick würde ich auf jeden Fall versuchen aus dem Norden zu erschließen. Garage aufgrund der Winkel in den Nordwesten.
Haus dann mit EG und UG + evtl. DG.

Anhang anzeigen 38532

Bleibt die Frage, ob Ihr das überhaupt dürftet, vor allem, wo das Baufeld ist? Allzu breit scheint das Grundstück auch nicht zu sein, oder?
Die Zufahrt ist unten rechts... die Garage planst Du oben links... zudem ist es im Norden hoch, im Süden tief... oder hab ich etwas falsch verstanden?
 
kaho674

kaho674

Aber oben soll auch eine Straße sein.
Yep, so wie ich das verstanden hatte, ist die Zufahrt auch von Norden möglich. Straße ist ja ersichtlich. Oder hab ich das missverstanden? Wenn ja, würd ich das trotzdem mal bei der Gemeinde erfragen

Zudem ist dort "oben" und man blickt über sein Land ins Tal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Realistisch betrachtet sehe ich eine solche Zufahrt von einer Kreisstraße etwas utopisch bzw fahrlässig an. Und bevor man dann es nicht weiß, kann man keine Pläne machen.
 
H

hampshire

Realistisch betrachtet sehe ich eine solche Zufahrt von einer Kreisstraße etwas utopisch bzw fahrlässig an. Und bevor man dann es nicht weiß, kann man keine Pläne machen.
Es kommt ja darauf an wie schnell dort gefahten werden darf und wie übersichtlich die Stelle ist. Da hätte ich erst mal keine Sorgen.
 
E

Escroda

so wie ich das verstanden hatte, ist die Zufahrt auch von Norden möglich
Die Formulierung im Eingangspost ist auch schwer verständlich. Es wäre aber äußerst ungewöhnlich, wenn neben der geplanten Erschließung über den Wendehammer eine Zufahrt über den Wirtschaftsweg möglich wäre. Inoffiziell ist er zur Gartengestaltung bestimmt hilfreich, zur Erschließung notwendiger Stellplätze sicher nicht nutzbar.

Ansonsten halte ich die Fragen angesichts des Planungsstandes für verfrüht. Eine sinnvolle Hausplanung einschließlich der Baukörperlage auf dem Grundstück ist erst möglich, wenn die Bedingungen des Bebauungsplans, der Erschließung und der Höhenlage ausreichend verbindlich bekannt sind. Die Entscheidung für ein Grundstück an diesem Ort scheint ja gefallen zu sein. Oder hat die Lage des Baufensters noch Einfluss darauf, ob die Reservierung angenommen wird?
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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