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MSt79
Hallo!
Meine Freundin und ich befinden uns derzeit in Verhandlungen mit einer Immobilienfirma.
Wir würden mit dieser Firma einen Werkvertrag abschließen, der an den Erwerb eines bestimmten Grundstücks gebunden ist.
Das Grundstück selber befindet sich allerdings nicht im Besitz dieser Firma sondern wird von uns separat gekauft. Es fällt allerdings eine Maklercourtage an die Immobilienfirma an.
Der Grundstückskauf wird zeitlich nach Abschluss des Werkvertrags vollzogen werden.
Bei der Immobilienfirma handelt es sich nicht um einen klassischen Bauträger. Die Firma stellt einen Architekten und schreibt die einzelnen Gewerke sowie den Bauleiter aus. Während des gesamten Bauvorhabens bleiben wir Bauherren. Wir entscheiden auch, welcher der an der Ausschreibung beteiligten Handwerker den Zuschlag erhält. Es wäre uns auch möglich, eigene Betriebe zu benennen.
Wir haben im Netz schon recherchiert, worauf wir in diesem Fall die grunderwerbsteuer zahlen müssen, sind aber zu widersprüchlichen Ergebnissen gelangt. Die Immobilienfirma hat uns gesagt, dass die Steuer in diesem Fall nur auf das Grundstück anfallen würde...
Könnt Ihr uns eine Antwort darauf geben?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße,
Marcel
Meine Freundin und ich befinden uns derzeit in Verhandlungen mit einer Immobilienfirma.
Wir würden mit dieser Firma einen Werkvertrag abschließen, der an den Erwerb eines bestimmten Grundstücks gebunden ist.
Das Grundstück selber befindet sich allerdings nicht im Besitz dieser Firma sondern wird von uns separat gekauft. Es fällt allerdings eine Maklercourtage an die Immobilienfirma an.
Der Grundstückskauf wird zeitlich nach Abschluss des Werkvertrags vollzogen werden.
Bei der Immobilienfirma handelt es sich nicht um einen klassischen Bauträger. Die Firma stellt einen Architekten und schreibt die einzelnen Gewerke sowie den Bauleiter aus. Während des gesamten Bauvorhabens bleiben wir Bauherren. Wir entscheiden auch, welcher der an der Ausschreibung beteiligten Handwerker den Zuschlag erhält. Es wäre uns auch möglich, eigene Betriebe zu benennen.
Wir haben im Netz schon recherchiert, worauf wir in diesem Fall die grunderwerbsteuer zahlen müssen, sind aber zu widersprüchlichen Ergebnissen gelangt. Die Immobilienfirma hat uns gesagt, dass die Steuer in diesem Fall nur auf das Grundstück anfallen würde...
Könnt Ihr uns eine Antwort darauf geben?
Vielen Dank im Voraus!
Grüße,
Marcel