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Bauexperte
Hallo Der Da,
Ich habe aktuell ein Grundstück einer Privatperson in D´dorf optioniert; mit anderen Worten, ich allein kann es zum Zwecke der Bebauung anbieten. ABER - ich verlange keine Maklercourtage und zwischen der Verkäuferin und mir besteht auch kein sonstiger, wirtschaftlicher Zusammenhang! Wir sind nur temporär "verbandelt", wenn Du so willst und daher fällt tatsächlich nur GEW auf das Grundstück an.
Freundliche Grüße
Ist er ja schon ein Stück - warum glaubst Du, schreiben viele Kommunen den Bauherren vor, dass zwischen Grundstückskauf und Beginn der Bauarbeiten ein halbes Jahr liegen muß? Außerdem gibt es zumeist die Möglichkeit, ein Grundstück über die Kommune oder einen Makler zu kaufen; dann fällt auch keine GEW an.Bei uns sind gute Grundstücke knappes Gut, und daher sind viele Grundstücke nur im Verbund mit einem Hausvertrag zu bekommen. Ich finde dieses Unhaltbar, und wünschte mir der Gesetzgeber würde hier einschreiten.
Noch mal - GEW wird nur dann fällig, wenn zwischen Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.Denn fast alle der angeschriebenen Firmen machten auch mich einen sehr windigen Eindruck. Auch uns erzählte man Grundsteuer nur auf das Grundstück, aber das das durchaus anders sein kann, kann man im Internet oft lesen. Es macht doch einen Unterschied ob ich 5% von 110 000 oder auf 360 000 zahle.
Ich habe aktuell ein Grundstück einer Privatperson in D´dorf optioniert; mit anderen Worten, ich allein kann es zum Zwecke der Bebauung anbieten. ABER - ich verlange keine Maklercourtage und zwischen der Verkäuferin und mir besteht auch kein sonstiger, wirtschaftlicher Zusammenhang! Wir sind nur temporär "verbandelt", wenn Du so willst und daher fällt tatsächlich nur GEW auf das Grundstück an.
Freundliche Grüße