F
fraubauer
Guten Tag.
Mich würde folgendes interessieren.
Bei unserem Mehrfamilienhaus (Neubau vor 4,5 Jahren schlüsselfertig vom BT) läuft in 6 Monaten
die gesetzl. Gewährleistung ab. Ich bin eine Eigentümerin und wohne selbst darin.
Es sind noch weitere 3 Eigentümer vorhanden. Haben auch eine kleine Hausverwaltung.
Haben damals schlüsselfertig vom Bauträger gekauft.
Abnahme erfolgte zum Einzug.
Jetzt haben sich im Laufe der Zeit einige Mängel (zumindest für uns) aufgetan.
Z.B. einige Risse im Mauerwerk.
Ob diese Risse nun einen Mangel darstellen, kann wohl nur der Bauträger bzw. ein Gutachter feststellen.
Meine Frage lautet nun. Ist folgender Ablauf soweit kokrrekt?
Die HV meldet jetzt 6 Monate vor Ende Gewährleistung die Mängel am Gemeinschaftseigentum dem Bauträger, welche wir festgestellt haben. Schriftlich. Die Mängel an meinen Sondereigentum melde ich direkt dem BT.
Der BT wird dann wohl diese vor Ort -mit oder ohne eigenem Gutachter. Das bleibt diesen ja überlassen- die Mängel begutachten.
Schriftlich teilt der BT dann dem Eigentümer bzw. der H mit, ob Mängel vorliegen oder nicht.
Erst jetzt könnte die HV einen eigenen Gutachter einschalten, sollten wir mit der Meinung des BT nicht einverstanden sein bzw. anderer Meinung sein.
Sollte dann der Gutachter anderer Meinung wie der BT sein, würde die HV dies beim BT anmelden.
Oder muß schon zur Mängelbesichtigung des BT einen eigener Gutachter über die HV beauftragt werden?
(Dass dies sicherer ist, ist mir klar. Aber warum unnötig Kosten erzeugen, wenn diese ggf. gar nicht nötig sind bwz. erst im zweiten Schritt -nach Stellungnahme BT- erforderlich ist)
Danke
Mich würde folgendes interessieren.
Bei unserem Mehrfamilienhaus (Neubau vor 4,5 Jahren schlüsselfertig vom BT) läuft in 6 Monaten
die gesetzl. Gewährleistung ab. Ich bin eine Eigentümerin und wohne selbst darin.
Es sind noch weitere 3 Eigentümer vorhanden. Haben auch eine kleine Hausverwaltung.
Haben damals schlüsselfertig vom Bauträger gekauft.
Abnahme erfolgte zum Einzug.
Jetzt haben sich im Laufe der Zeit einige Mängel (zumindest für uns) aufgetan.
Z.B. einige Risse im Mauerwerk.
Ob diese Risse nun einen Mangel darstellen, kann wohl nur der Bauträger bzw. ein Gutachter feststellen.
Meine Frage lautet nun. Ist folgender Ablauf soweit kokrrekt?
Die HV meldet jetzt 6 Monate vor Ende Gewährleistung die Mängel am Gemeinschaftseigentum dem Bauträger, welche wir festgestellt haben. Schriftlich. Die Mängel an meinen Sondereigentum melde ich direkt dem BT.
Der BT wird dann wohl diese vor Ort -mit oder ohne eigenem Gutachter. Das bleibt diesen ja überlassen- die Mängel begutachten.
Schriftlich teilt der BT dann dem Eigentümer bzw. der H mit, ob Mängel vorliegen oder nicht.
Erst jetzt könnte die HV einen eigenen Gutachter einschalten, sollten wir mit der Meinung des BT nicht einverstanden sein bzw. anderer Meinung sein.
Sollte dann der Gutachter anderer Meinung wie der BT sein, würde die HV dies beim BT anmelden.
Oder muß schon zur Mängelbesichtigung des BT einen eigener Gutachter über die HV beauftragt werden?
(Dass dies sicherer ist, ist mir klar. Aber warum unnötig Kosten erzeugen, wenn diese ggf. gar nicht nötig sind bwz. erst im zweiten Schritt -nach Stellungnahme BT- erforderlich ist)
Danke