F
fraubauer
Hallo.Unmittelbar... unmittelbar nach dem ein Schaden festgestellt wird, muss dieser dem BT in Kenntnis gesetzt werden!
Dazu Mängelrüge, schriftlich mit reeller Fristsetzung.
Ja, aber wenn man während der Gewährleistung (5 Jahre) die Mängel immer sofort anmelden muß, dann muß ja der Bauträger ständig antanzen? Macht man das nicht jährlich z.b. auf der Eigentümerversammlung, wo der Hausverwalter dabei ist?