Miete für Bautrockner in Schlussrechnung/Bauträger - Rechtens?

4,00 Stern(e) 16 Votes
S

Sony70

Liebe Hausbauspezialisten/innen!

Wir haben nach ewiger Hinwarterei nun endlich die Schlussrechnung von unserem Bauträger erhalten. Was sehr ärgerlich ist, dass diese um 35 % höher ist, als die Summe, die uns der Bauleiter zwei Monate davor gegeben hatte, mit dem Hinweis, "dass sich hier höchstens 1.000 EUR hin oder her" bewegen werden. Für uns war diese Summe ausschlaggebend für die Eintaktung der Außenarbeiten.

Nun gibt es einige Ungereimtheiten, wo ich euch um Rat bitte wollte:

1. Der Bauträger stellt uns Aufheizkosten in Rechnung, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung auch so geregelt ist (Passus: "Alle anfallenden Kosten für die Auf-, Be- und Trockenheizung während der Bauzeit. Dies gilt für alle Heizsysteme, also auch für strombetriebene Heizanlagen, wie Wärmepumpen und direktelektrische Aufheigeräte").

Wir verstehen, dass wir die reinen Verbrauchskosten (EUR 418,080) zahlen müssen. Jedoch betragen die Mietkosten für das Aufheizgerät 700 EUR netto. Wir gehen davon aus, dass das Aufheizgerät der Fa. selbst gehört, können es aber nicht mit 100 %iger Sicherheit sagen. Nun stellt sich aber die Frage, ob wir diese Mietkosten auch bezahlen müssen.

2. Im Weiteren hat der Bauträger eine Warmwasserzirkulation eingebaut obwohl wir gesagt haben, dass wir diese nicht haben wollen und berechnet das nun mit 600 EUR netto. Wie sollen wir hier vorgehen und kann diese so einfach wieder ausgebaut werden?

3. Wie kann/darf ich ungeflieste Bereiche gegenrechnen (nur Material oder auch Dienstleistung?)

Vielen Dank Euch vorab!

Liebe Grüße
Sony
 
K

Katdreas

Bei Fliesen ist es bei uns so: Gutschrift nur für Material, statt des Fliesenlegers hat der Verputzer mehr Arbeit . So zumindest bei Wandfliesen im Bad
 
tomtom79

tomtom79

Die ww Zirkulation ist doch Pflicht um Legionellen vorzubeugen und vor allem Beinwärmepumpe und langen Leitungen.

Zum Trockner ich würde ihn direkt auf dieses Satz ansprechen und fragen wie er jetzt darauf kommt dies abzurechnen.
 
KingSong

KingSong

Die ww Zirkulation ist doch Pflicht um Legionellen vorzubeugen und vor allem Beinwärmepumpe und langen Leitungen.

Zum Trockner ich würde ihn direkt auf dieses Satz ansprechen und fragen wie er jetzt darauf kommt dies abzurechnen.
Zum Thema Pflicht, wir hätten gerne eine Zirkulation gehabt, durften wir wegen KfW40+ leider nicht, es ist laut KfW wohl ökologischer literweise Wasser durch zu jagen anstatt eine Zirkulation zu verwenden.....nun haben wir trotzdem eine
 
T

Tego12

Ich habe gerade die Erklärung nicht parat, aber im Lila Forum wird es immer wieder beschrieben; eine Zirkulation erhöht die Chance von Legionellen. Kostenmäßig ist es dazu im Betrieb teurer, überwiegend durch die Wärmeverluste des immer zirkulierenden Wassers.

Es ist wie meist mit solchen Sachen: bei guter Planung (Wege und Querschnitt) der Leitungen nicht notwendig im typischen Einfamilienhaus, dazu im Betrieb teurer als ohne. Ab gewisser Größe und langen Leitungswegen wird es dann irgendwann aus Komfortsicht natürlich wichtiger, wer will schon ewig auf warmes Wasser warten
 
M

Mottenhausen

1. Alle anfallenden Kosten für die Auf-, Be- und Trockenheizung während der Bauzeit.
hier wird man sich endlos streiten können: gehört die Gerätemiete dazu oder nicht?

Probiert es mit dem Argument: Erdarbeiten sind laut Bauleistungsbeschreibung bestimmt auch Extrakosten (vergleichbar mit Heizkosten), aber Baggermiete oder Spaten- und Schubkarrenmiete wurden euch auch nicht separat im Nachgang berechnet.

und: verlangt Einsicht in die angebliche 700€ Rechnung und bemängelt dann, dass z.B. Lieferdatum nicht mit dem Beginn des Aufheizens übereinbstimmen (Aufheizprotokoll) womit die Rechnung ungültig ist.

2. obwohl wir gesagt haben, dass wir diese nicht haben wollen
alles Wesentliche ohne schriftlichen Auftrag müsst ihr nicht zahlen. Das gilt nicht für Kleinteile, Verbrauchs- und Hilfsstoffe, aber eine Zirkulation ist eine sauber abgegrenzte Mehrausstattung, die man nicht einfach ohne Auftrag verbauen kann. ABER: wenn z.B. die Heizung eine Zirkulationspumpe und entsprechende Anschlüsse mitbringt und diese für einen reibungslosen Betrieb auch benötigt, dann wird es schwer mit der Argumentation.


3. ungeflieste Bereiche gegenrechnen
hier wird es wohl leider auf - nur Material - hinauslaufen
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 836 Themen mit insgesamt 16952 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Miete für Bautrockner in Schlussrechnung/Bauträger - Rechtens?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Wie strikt muss Bauträger sich an den Lageplan halten 10
2Bauträger oder freier Architekt 26
3Bauvorhaben mit Bauträger ohne offiziellen Bauplan anzahlen? 12
4Bauträger baut nicht nach Plan 14
5Doppelhausbau: Gemeinsamer oder getrennter Bauträger 20
6Neubau mit Bauträger / Bauzeichnungen Unterlagen 23
7Einfamilienhaus - Bauträger abgelehnt 25
8Individuelle Badplanung trotz Bauträger (und Geld sparen...) 14
9Preise Hausbau Architekt vs. Bauträger 10
10Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
11Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen 60
12Rechnung enthält unberechtigte Posten, wie verhält man sich 13
13Bauträger in NRW. Kann jemand gute Bauträger empfehlen? 10
14Handwerker-Rechnung über Ersatz für defektes Werkzeug 27
15Zusätzliches Badezimmer über Bauträger oder nur Rohre legen? 10
16Bauträger oder Generalunternehmer! Sicherheit? 30
17Versicherung vom Bauträger nach Schlüsselübergabe übernehmen? 15
18Überbauung von Leitungen auf dem Grundstück - Erfahrungen? 14
19Baubeschreibung von unserem Bauträger 13
20Muss Bauträger Erdaushub entsorgen? 16

Oben