Entschuldigung, aber es kann doch nicht als Mangel am Gewerk Fliesen anmelden, wenn eine schiefe Wand gefliest wird.
Wie geschrieben, der Fliesenleger ist in der Pflicht sich den Untergrund vorher anzuschauen. Stellt er dabei fest, dass die Wand krumm und schief verputzt wurde, muss er den Bauherren darauf hinweisen, dass er auf diesem Untergrund selbst nicht mängelfrei fliesen kann.
Der Bauherr hat dann die Möglichkeit den Putz entsprechend nachzuarbeiten (nacharbeiten zu lassen), oder den Fliesenleger diese Wand betreffend von der Haftung freizustellen.
Unterlässt der Fliesenleger diese Meldung und fliest einfach, muss er anschließend auch für die krumme Oberfläche haften, obwohl der Mangel nicht originär in seiner Arbeit begründet liegt. Ich nehme an, dass der Bauherr bei der anschließenden Nachbesserung zumindest die Kosten für das Geradeziehen des Untergrundes tragen muss (Sowiesokosten), aber abschlagen und neu fliesen geht dann zu Lasten des Fliesenlegers.
Stell dir die gleiche Fallkonstellation mal mit nem Maurer vor, der trotz fehlendem Fundament stumpf seine Steine ins Erdreich stellt. Da würde doch auch niemand sagen "Wunderschöne Wand, saubere Arbeit. Dass der Tiefbauer das Fundament vergessen hat, ist ja nicht dein Fehler"