Schenkung/Doppelhaus/Grundbuch

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M

maigrün.

Hallo zusammen,

das ist mein erster Beitrag hier, deshalb bitte ich um etwas Nachsicht, falls ich nicht alles gleich richtig mache.

Meine Schwester und ich bekommen von unseren Eltern ein Grundstück geschenkt. Es liegt im Außenbereich, wir wissen aber bereits, was wir im Groben bauen dürfen und welchen Bereich wir nutzen können.
Ich bin verheiratet, meine Schwester noch nicht.
Wir waren jetzt jeweils bei der Bank und haben uns zwecks Finanzierung beraten lassen, das ist soweit auch kein Problem.
Dass wir noch über eine Grundstücksteilung sprechen müssen, wissen wir.
Nun stellt sich uns jedoch die Frage, wie wir das alles logisch und fair aufteilen. Es ist angedacht, dass meine Schwester und ich jeweils die Eigentümer der Grundstücke und der Häuser (es wird eine Doppelhaushälfte) sind.

Ist das überhaupt möglich in Hinblick auf eine Finanzierung, wenn unsere Partner quasi als Mieter die Kosten mittragen? Und was sollten mein Mann und ich beachten zwecks Ehevertrag? Bisher sind wir noch eine Zugewinngemeinschaft, möchten das aber ändern.

Ich bin gespannt auf eure Antworten!
 
M

maigrün.

Das klingt für mich nach Widerspruch. Im Groben darf man im Außenbereich eine Imker- oder Bonsaizüchter-Dienstwohnung bauen
Hahaha, das ist wahr. Ich meine, dass wir bei ein paar qm noch nicht wissen, ob die vielleicht ebenfalls bebaut werden dürfen, haben jetzt aber im Kopf einfach mal mit den Grundmauern geplant, an die wir uns halten müssen. Und das wäre auch völlig in Ordnung so.
 
11ant

11ant

Unterliegt Ihr dem naiven Glauben, im Rahmen der Grundmauern gäbe es quasi eine Art Gewohnheitsrechts-Baufenster ?
In der Praxis wird hingegen eher als Regelfall gehandhabt, im Außenbereich als Nichtbauer und Nichtjäger auch in diesem bescheidenen Rahmen im wesentlichen "nichts" zu dürfen.
 
Tassimat

Tassimat

Ja, fragt erst mal bei der Stadt nach, was prinzipiell möglich wäre. Zeige denen ein Skizze mit den gewünschten Doppelhaushälften und einer möglichen Trennung.

Dann würde ich alles dran setzten das Grundstück zu teilen, damit ihr unabhängig voneinander bauen und finanzieren könnt. Wie man das logisch und fair macht klärt sich natürlich, wenn ihr von der Stadt eine Einschätzung habt, wie ihr was bauen dürft, ansonsten natürlich 50:50
Wie du dann mit deiner Hälfte des Grundstücks und deinem Ehepartner umgehst bleibt dann dir überlassen. Möchte dein Mann auch einen Ehevertrag? Oder mal aus einer anderen Perspektive gefragt: Wie viel ist das gesamte Grundstück Wert unter der Annahme, es sei Bauland?
 
M

maigrün.

Unterliegt Ihr dem naiven Glauben, im Rahmen der Grundmauern gäbe es quasi eine Art Gewohnheitsrechts-Baufenster ?
In der Praxis wird hingegen eher als Regelfall gehandhabt, im Außenbereich als Nichtbauer und Nichtjäger auch in diesem bescheidenen Rahmen im wesentlichen "nichts" zu dürfen.
Entschuldigung, aber wir unterliegen gar keinem Glauben. Wir haben uns Teile schon Mal von einem Architekten planen lassen, der wiederum beim Bauamt abgeklärt hat, was möglich ist. Nur die angesprochenen qm zusätzlich stehen noch aus, aber was wir im Rahmen des Vorhandenen bauen dürfen, wissen wir.
 
Zuletzt aktualisiert 18.10.2024
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