B
Bauherr99
Hallo zusammen,
wir planen im nächsten Jahr ein Einfamilienhaus in Bayern zu bauen. Dazu gibt es auch schon einen gültigen Bebauungsplan. Nun die Frage:
Das Einfamilienhaus soll eine Kelleraußentreppe erhalten. Diese befindet sich zum Teil außerhalb der vorgeschriebenen Baugrenze. Ist dies zulässig? Oder müssen wir auf die Kelleraußentreppe verzichten bzw. diese separat genehmigen lassen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Viele Grüße
wir planen im nächsten Jahr ein Einfamilienhaus in Bayern zu bauen. Dazu gibt es auch schon einen gültigen Bebauungsplan. Nun die Frage:
Das Einfamilienhaus soll eine Kelleraußentreppe erhalten. Diese befindet sich zum Teil außerhalb der vorgeschriebenen Baugrenze. Ist dies zulässig? Oder müssen wir auf die Kelleraußentreppe verzichten bzw. diese separat genehmigen lassen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Viele Grüße