C
Corini1985
Hallo zusammen,
Gerne würde ich mir hier mal einen Rat bzw. eine Einschätzung einholen:
Im Sommer dieses Jahres haben wir unser Haus bezogen.
Direkt nachdem der Estrich im Keller gegossen wurde, ist uns aufgefallen wie niedrig der Keller ist.
Erst dann ist uns wirklich aufgefallen das tatsächlich bereits laut Baupläne und Vertrag den wir ja unterschrieben haben die Kellerhöhe mit 2,09 cm angegeben war(ab fertige Fliese bis Decke). Hier waren wir leider sehr enttäuscht. Der Keller wurde mit Fußbodenheizung ausgestattet, Fenster usw. und dann diese niedrige Höhe? Uns trägt die Schuld das klar überlesen zu haben. Trotz allem bleib ich der Meinung hier hätte für uns Laien eine bessere Aufklärung und Planung erfolgen sollen, da wir auch immer klar gemacht haben wie wir den Keller ursprünglich mal nutzen wollten.
Wenn ich das richtig verstehe kann hier aber keine Mangel gemeldet werden, da von uns alles unterschrieben wurde.
Nun ist aber nachdem wir drin sind aufgefallen, dass die Wände Nichtmal die 2,09 cm erreichen. Alle Räume im Keller haben 2,06 cm Höhe oder 2,07 cm Höhe. Keins hat tatsächlich die Höhe von 2,09.
Die 3 bzw. 2 cm hören sich erst mal wenig an, aber bei der niedrigen Decke gilt eigentlich jeder cm.
Nun die Frage: wir wohnen drin, Abnahme hat bereits stattgefunden.
Ist dies ein Mangel bzw. gibt es eine Toleranz? Kann man dies noch nachträglich bemängeln und was könnte ich realistisch noch erreichen? Bautechnisch kann da ja nichts mehr korrigiert werden...
Wir sind in Rheinland Pfalz, falls dies noch Relevant ist...
Danke und VG
Gerne würde ich mir hier mal einen Rat bzw. eine Einschätzung einholen:
Im Sommer dieses Jahres haben wir unser Haus bezogen.
Direkt nachdem der Estrich im Keller gegossen wurde, ist uns aufgefallen wie niedrig der Keller ist.
Erst dann ist uns wirklich aufgefallen das tatsächlich bereits laut Baupläne und Vertrag den wir ja unterschrieben haben die Kellerhöhe mit 2,09 cm angegeben war(ab fertige Fliese bis Decke). Hier waren wir leider sehr enttäuscht. Der Keller wurde mit Fußbodenheizung ausgestattet, Fenster usw. und dann diese niedrige Höhe? Uns trägt die Schuld das klar überlesen zu haben. Trotz allem bleib ich der Meinung hier hätte für uns Laien eine bessere Aufklärung und Planung erfolgen sollen, da wir auch immer klar gemacht haben wie wir den Keller ursprünglich mal nutzen wollten.
Wenn ich das richtig verstehe kann hier aber keine Mangel gemeldet werden, da von uns alles unterschrieben wurde.
Nun ist aber nachdem wir drin sind aufgefallen, dass die Wände Nichtmal die 2,09 cm erreichen. Alle Räume im Keller haben 2,06 cm Höhe oder 2,07 cm Höhe. Keins hat tatsächlich die Höhe von 2,09.
Die 3 bzw. 2 cm hören sich erst mal wenig an, aber bei der niedrigen Decke gilt eigentlich jeder cm.
Nun die Frage: wir wohnen drin, Abnahme hat bereits stattgefunden.
Ist dies ein Mangel bzw. gibt es eine Toleranz? Kann man dies noch nachträglich bemängeln und was könnte ich realistisch noch erreichen? Bautechnisch kann da ja nichts mehr korrigiert werden...
Wir sind in Rheinland Pfalz, falls dies noch Relevant ist...
Danke und VG