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sunny1987
Hallo Zusammen,
vielen Dank an alle, die mir hier geantwortet haben.
Ich wollte mit euch nun die Antwort von KFW teilen, falls jemand sich dafür interessiert:
"Um Baukindergeld zu erhalten, benötigen wir zwingend die Steuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017.
Sofern Sie in den betroffenen Jahren nicht in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, laden Sie bitte beglaubigte Übersetzungen Ihrer ausländischen Steuerbescheide sowie die Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft zusammen mit dem jeweiligen Ursprungsdokument hoch. Die beglaubigte Übersetzung muss durch einen öffentlich vereidigten und anerkannten Übersetzer gefertigt worden sein.
Sofern Sie im Ausland keine Steuererklärung gemacht haben, reichen Sie bitte geeignete Unterlagen zum Nachweis Ihrer erzielten Einkünfte sowie der Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft in den Jahren 2016 und 2017 ein (z.B. Lohn(steuer)Bescheinigung des Arbeitgebers). Bitte reichen Sie auch hier eine beglaubigte Übersetzung ein."
vielen Dank an alle, die mir hier geantwortet haben.
Ich wollte mit euch nun die Antwort von KFW teilen, falls jemand sich dafür interessiert:
"Um Baukindergeld zu erhalten, benötigen wir zwingend die Steuerbescheide für die Jahre 2016 und 2017.
Sofern Sie in den betroffenen Jahren nicht in Deutschland gelebt und gearbeitet haben, laden Sie bitte beglaubigte Übersetzungen Ihrer ausländischen Steuerbescheide sowie die Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft zusammen mit dem jeweiligen Ursprungsdokument hoch. Die beglaubigte Übersetzung muss durch einen öffentlich vereidigten und anerkannten Übersetzer gefertigt worden sein.
Sofern Sie im Ausland keine Steuererklärung gemacht haben, reichen Sie bitte geeignete Unterlagen zum Nachweis Ihrer erzielten Einkünfte sowie der Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft in den Jahren 2016 und 2017 ein (z.B. Lohn(steuer)Bescheinigung des Arbeitgebers). Bitte reichen Sie auch hier eine beglaubigte Übersetzung ein."