C
Citrus91
Hallo,
wir haben einen Verbraucherbauvertrag mit einer Hausbaufirma abgeschlossen. Im Vertrag gibt es den Passus, dass es aufgrund von angeordneten Maßnahmen mit der Baugenehmigung oder bei Berechnung der Statik zu (nachträglichen) Mehrleistungen kommen kann.
Wir haben gegenüber dem Typenhaus, welches wir ausgewählt haben, die Holztreppe gegen eine Betontreppe getauscht. Der Verkäufer bot uns diese Änderung damals für einen Mehrpreis von ca. 200€ an und es wurde vor Vertragsabschluss in diesem aufgenommen. Nach dem der Vertrag abgeschlossen ist, der Statiker irgendwann gerechnet hat, der Bauantrag und die Baugenehmigung durch sind, will die Hausbaufirma Mehrleistungen aufgrund der Statik geltend machen. Die Decke zwischen EG und OG soll von 18cm auf 22cm geändert werden, wegen der Treppe. Der Spaß soll ca. 1000€ kosten. Also das fünffache gegenüber den ursprünglichen 200€. Ist sowas rechtens? oder wo liegt da die Grenze?
Vielen Dank für die Antwort(en).
wir haben einen Verbraucherbauvertrag mit einer Hausbaufirma abgeschlossen. Im Vertrag gibt es den Passus, dass es aufgrund von angeordneten Maßnahmen mit der Baugenehmigung oder bei Berechnung der Statik zu (nachträglichen) Mehrleistungen kommen kann.
Wir haben gegenüber dem Typenhaus, welches wir ausgewählt haben, die Holztreppe gegen eine Betontreppe getauscht. Der Verkäufer bot uns diese Änderung damals für einen Mehrpreis von ca. 200€ an und es wurde vor Vertragsabschluss in diesem aufgenommen. Nach dem der Vertrag abgeschlossen ist, der Statiker irgendwann gerechnet hat, der Bauantrag und die Baugenehmigung durch sind, will die Hausbaufirma Mehrleistungen aufgrund der Statik geltend machen. Die Decke zwischen EG und OG soll von 18cm auf 22cm geändert werden, wegen der Treppe. Der Spaß soll ca. 1000€ kosten. Also das fünffache gegenüber den ursprünglichen 200€. Ist sowas rechtens? oder wo liegt da die Grenze?
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