Hauptwasserleitung durch unseren Garten - Überbauung?

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G

Grantlhaua

Ich will von günstiger Wasserversorgung profitieren, aber mit meinem Eigentum nicht dazu beitragen. Die deutsche Ellenbogengesellschaft greift weiter um sich.
Ich werfe mal Grundgesetz Art. 14 (2) sowie AVBWasserV §8 in den Raum. Da steht eigentlich alles.
Durch meinen Grund gehen 3 Starkstromleitungen, eine Hauptwasserleitung 3 Wasserleitungen für andere Häuser und eine Abwasserleitung von 2 anderen Häusern. Alles unentgeltlich. Ich denke das reicht

Da uns die Gemeinde allerdings jetzt auch nicht großartig unterstützen will, sehe ich das irgendwo auch nicht mehr ein. Es war immer mehr ein Geben unserer Seite(u.a. auch geschenkter Grund), aber wehe man braucht jetzt mal was.
 
D

danixf

Blödsinn.
Das Privateigentum des TE erleidet signifikant Schaden, noch dazu grundlos, wenn eine Leitungsführung auf öffentlichen Grund möglich ist.
Signifikant Schaden aus welchem Grund? Dass man keine Riesenbäume pflanzen kann?
Die hat meiner Meinung nach in Privatem Grund nichts verloren wenn 5m weiter eine öffentliche Straße mit Gehweg ist.
Stell mal einen Grundriss rein mit den Leitungen rein.
Im Grunde hast du recht. Dennoch gibt es gewisse Ausnahmen. Ich verstehe immer noch nicht was das große Problem daran ist. Solange du keinen Wald darauf stellst ist alles in Ordnung. Ansonsten sind tiefwurzelnde Bäume und Gebäude zu vermeiden. Alles andere geht ohne Genehmigung. Aber auch bei einem Baum wird später kein Hahn nach krähen.
 
M

Müllerin

Genau ein Plan ist immer hilfreich... wenn wir einen größeren Garten hätten, würde ich da auf jeden Fall mehrere Bäume pflanzen. Und wär ganz schön angep*** wenn das wegen einer quer (?!?!?) durchlaufenden Leitung nicht ginge.

Wenn der Opa damals da nur mündlich zugestimmt hat, gibt es Gesprächsprotokolle? Sonst kann man ja viel behaupten...
 
S

Scout

Nach Aussage des TE hat der Opa und vorherige Grundstückseigentümer zugestimmt. Blöd gelaufen würde ich sagen. Er hat das Grundstück mit allen Rechten und Pflichten übernommen.
Mündliche Zusage ohne Baulast im Baulastenverzeichnis und ohne Grunddienstbarkeit? Geht gar nicht, die ist weniger wert als ein Pfifferling!
 
G

Grantlhaua

Ansonsten sind tiefwurzelnde Bäume und Gebäude zu vermeiden. Alles andere geht ohne Genehmigung. Aber auch bei einem Baum wird später kein Hahn nach krähen.
Ein zwei Apfel oder Kirschbäume würden wir schon gerne pflanzen oder auch ein Gartenhäuschen bauen. Ist alles nicht möglich, da die Leitung quasi den halben Garten belegt. Plan kann ich später nachreichen.

Wenn der Opa damals da nur mündlich zugestimmt hat, gibt es Gesprächsprotokolle? Sonst kann man ja viel behaupten...
nein.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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