Wir hören hier ja irgendwie nur die Hälfte der Geschichte
Eher weniger. Er hat das Grundstück von der Verwandtschaft geschenkt bekommen. Das Grundstück ist für sein Bauvorhaben geteilt worden. Einige Leitungen dienen dem Haus, welches durch die Teilung von der öffentlichen Verkehrsfläche abgeschnitten wurde. Es gibt einen Bebauungsplan. Der Neubau ist fertig. Die Vorgeschichte zum Grundstück ist so lang und unübersichtlich, wie soll man da seine Erfahrungen einbringen?
Plan kann ich später nachreichen.
Wann später?
Die Gemeinde oder der Wasserversorger muss ja damit rechnen, dass in einem Garten auch mal Bäume gepflanzt werden könnten.
Ja, kannst Du ja machen. Probleme wird es erst geben, wenn an der Leitung gearbeitet werden muss. Entweder, weil Du durch die Pflanzung den Schaden verursacht hast, oder weil der Versorger für deinen Schaden (Fällung des Baumes) nicht haften will.
Mehr als das schon erwähnte Angebot kam dabei nie raus.
Hab' kein Angebot gefunden.
Was ist eigentlich das aktuelle Problem? Zur Baumpflanzung und für's Gartenhaus brauchst Du doch vermutlich keine Genehmigung. Was muss da mit der Gemeinde geklärt werden?