Bauträger "gliedert" Leistungen mit Festpreis an Subfirmen aus

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J

Jim Jones

Guten Tag und Hallo freundliche Leserschaft


nachdem ich die ersten kleineren Hürden in Sachen Grundstückskauf und Hausfindung genommen habe, treffe ich nun auf ein schwer definierbares Problem (wenn es denn eins ist).

Ich möchte ein Haus über einen Bauträger bauen. Vor einigen Tagen fand eine Bauvorabbesprechung statt, in der die letzten groben Details geklärt wurden - Hausposition, Fassadenanstrich, Carport etc.

Vorher stand eine Summe fest. Zum Ende dieses Gespräches wurde dann ein Nachtrag zum Bauwerkvertrag aufgenommen.
In diesem Nachtrag sind die Arbeiten diverser Gewerke "ausgegliedert" worden und als Unternehmerleistungen zum Festpreis deklariert worden.
Zitat: " Die Vergabe der Gewerke Heizung, Sanitär, Elektroinstallation, [etc...] erfolgt von ihnen [mir] zum Festpreis an vermittelte Subunternehmer, die diese gem. Bau- und Ausstattungsbeschr. ausführen und direkt mit ihnen [mir] abrechnen."

Somit werde ich direkter Vertragspartner und muss evtl Gewährleistungsansprüche selber verfolgen.
- Habe ich evtl Mehrkosten (zB Fahrtkosten) zu tagen, obwohl es Festpreis heisst?
- Mein Vorteil soll es sein, dass ich durch günstige Verhandlungen Mehrleistungen/Vergünstigungen herausschlagen könne ... aber auf keinen Fall Mehrkosten haben solle.
- Worauf habe ich mich da eingelassen?
 
Musketier

Musketier

Ich hatte auch ein Angebot von einem Ingenieurbüro (als GU), dass trotz Direktvergabe zwischen mir und den Handwerkern mir einen Festpreis für das Kompletthaus gemacht hat.
Falls Mehrkosten entstehen würden, würde das Ingenieurbüro die ausgleichen.
Laut unserem Baubetreuer würde das System funktionieren und er hat uns erstmal nicht abgeraten von dem Modell .
Gewährleistung besteht dann gegenüber Handwerker. Ob bei Insolvenz des Handwerkers auch der Bauträger Gewährleistungen für die Gewerke erbringen muß, müsste im Vertrag geregelt werden.


Was ich mir vorstellen könnte, dass bei einem Bauträgervertrag so versucht wird, die Grunderwerbsteuer zumindest teilweise zu umgehen.
Falls es funktioniert, ware das dann positiv für dich.
 
E

E.Curb

Moin,

darf ich mal meine Standardfrage stellen : Wieso baust Du nicht mit einem Architekten ?
Wo ist bei diesem Modell der scheinbare Vorteil gegenüber des Bauens mit einem Architekten ?
Du vergibst die Gewerke selbst (außer Rohbau vielleicht) und bekommst die Firmen auch noch vorgegeben ? Und wenn die nicht mit sich handeln lassen, na dann eben nicht......
Kein gutes Geschäft, in meinen Augen

Gruß
 
B

Bauexperte

Hallo,

Falls Mehrkosten entstehen würden, würde das Ingenieurbüro die ausgleichen.
Das glaubst Du hoffentlich nicht wirklich ...

Ob bei Insolvenz des Handwerkers auch der Bauträger Gewährleistungen für die Gewerke erbringen muß, müsste im Vertrag geregelt werden.
Wie kommst Du darauf? Die Verträge werden mit den Handwerkern geschlossen und diese übernehmen auch die Haftung. Dieses Modell hat Nichts mit einem klassischem Bauträgervertrag gemein, sondern dient lediglich dem Ingenieurbüro als Mantel, seine Provision abzurechnen.

Was ich mir vorstellen könnte, dass bei einem Bauträgervertrag so versucht wird, die Grunderwerbsteuer zumindest teilweise zu umgehen.
Und wie sollte das möglich sein, wenn seitens des FA nachprüfbar ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Ing.-Büro und Handwerkern besteht?

Freundliche Grüße
 
Musketier

Musketier

Hallo,


Das glaubst Du hoffentlich nicht wirklich ...
Wie gesagt, das Ing.Büro bietet einen Festpreis fürs komplette Haus wie ein GU an. Die Aufträge werden aber wie beim Architekten direkt mit den Handwerkern ausgehandelt. Wie oft sich das Ing.Büro verkalkulieren kann, ohne Insolvenz anmelden zu müssen ist natürlich fraglich.
Aber das Risiko hab ich bei einem normalen GU auch. Das dieses Risiko natürlich in den Preisen mit einkalkuliert ist, versteht sich von selbst.

Da das Gespräch mit denen nicht so besonders ablief und auch der Preis und nicht überzeugt hat, hab ich mich mit dem Thema Gewährleistung auch nicht weiter beschäftigt.
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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