Bauträger "gliedert" Leistungen mit Festpreis an Subfirmen aus

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Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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Musketier

Musketier

Hallo,
Deine Antwort: „Falls Mehrkosten entstehen würden, würde das Ingenieurbüro die ausgleichen“ impliziert dies.
Nichts anderes macht der GU, bloß weniger ersichtlich. Wenn die Preise am Markt steigen, geht das erstmal vom Gewinn des GU weg, wenns ganz dumm kommt, macht er an einem Auftrag Miese. Das kann er sich vielleicht ein paar mal erlauben. Endlos geht das aber nicht.

Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, dass dem Ing.-Büro nicht bekannt sein dürfte, dass es – bei dieser Vorgehensweise - rechtlich als GU auftritt; der Herr Ingenieur im worste case kaum den gedachten Vorteil aus seiner Vorgehensweise ziehen kann.

Das "scheint" er zu glauben; s.o. Bevor er sich auf dieses Geschäftsmodell überhaupt einlassen kann, muß er sicherstellen, dass sein Zahlenwerk auch mit der Realität übereinstimmt; das bedeutet, es gibt Absprachen und damit ist konkludentes Durchhandeln bewiesen. Ich müßte – wenn ich denn Zeit hätte – mein Juri-Forum nach entsprechenden Urteilen durchforsten; bin sicher, ich würde fündig.
Rechtlich kann ich das nicht einschätzen. Wahrscheinlich macht dann der Satz von Ihm Sinn, dass ich neben der Gewährleistung vom Handwerker auch noch Ihn für die Gewährleistung habe. Scheinbar ist er sich dessen also bewußt, dass er als Generalunternehmer doch in der Haftung drin ist.

Wenn er also deiner Meinung nach trotzdem voll in der Haftung eines Genaralunternehmers ist. Was ist dann der Nachteil für den Bauherren?
Ich kann dann aufgrund der Vertragsgestaltung bei Gewährleistung an den Handwerker, als auch an den Ingenieur herantreten.
Bei einer Insolvenz vom normalen GU, komme ich an die Subs nicht so einfach heran.

Der liebe Gott – und ich bin wahrlich nicht gläubig – erhalte Dir Deinen kindlichen Glauben.
Das ist jetzt aber nicht nett. Ohne Kenntnisse von Vertragsdetails und der Kosten, kannst weder du, noch ich das beurteilen.
Und ich will mich mit dem Vertrag nicht mehr beschäftigen, da das Angebot aufgrund der Bauleistungsbeschreibung und der dazugehörigen Kosten und der Art und Weise des Verkäufers abgelehnt wurde.

Im Übrigen widersprichst du dir hier selbst. Entweder ich kalkuliere in meinen Preisen ein fixes Honorar oder prozentual auf die Leistungen der Handwerker. Dann ist das Honorar aber nicht mehr fix. Beides gleichzeitig geht also nicht, insbesondere dann, wenn die Abrechnung direkt zwischen Handwerker und Kunden stattfindet.
Das der Ing. seine Tätigkeit nicht für lau macht, hab ich mehrfach geschrieben.


Ganz leicht zu beantworten: wenn der Architekt einen Festpreis anbietet, agiert er als GU und ist somit haftbar zu machen. Es gibt btw. nicht wenige Architekten, welche so arbeiten und sich mit dem Risiko arrangiert haben.
Wie sieht dann die Vertragsgestaltung bei dieser Variante aus?
1.) Handwerker <-> Architekt (GU) <-> Kunde
oder
2.) Handwerker <-> Kunde <-> Architekt (als helfende Hand bei den Ausschreibungen, Koordination etc.)

Falls die Vertragsgestaltung wie bei 2.) ist, was ist dann der Unterschied zum Ingenieur?



Insgesamt sehe ich natürlich keine großen Vorteile von dem Konstrukt. Aber richtige Nachteile gegenüber einem normalen GU hat das Konstrukt meines Erachtens auch nicht. Es birgt sicher an der ein oder anderen Stelle im Vertrag ein paar zusätzlichen Stolperfallen. Aber dafür gibts ja Fachleute, die sowas prüfen können.
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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