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Unruhestifter
Hallo!
Wir haben vor ein schlüsselfertiges Haus mit einem Bauunternehmen zu bauen.
Die Finanzierung der Hausbank steht, der notarielle Kaufvertrag für das Baugrundstück sowie der Verbraucherbauvertrag sind bereits unterzeichnet. Der Baubeginn soll im April 2020 starten.
Da das Eigenkapital relativ gering ist und es könnte zu einem Engpass beim Begleichen der Nebenkosten führen, haben wir uns überlegt vorsorglich eine KFW 124 Förderung in Höhe von ca. 25.000 € zu beantragen.
Meine Frage: Wäre dieses trotz bereits bewilligtem Baudahrlehen und unterschriebenem Verbraucherbauvertrag noch möglich?
Vorab vielen Dank!
Wir haben vor ein schlüsselfertiges Haus mit einem Bauunternehmen zu bauen.
Die Finanzierung der Hausbank steht, der notarielle Kaufvertrag für das Baugrundstück sowie der Verbraucherbauvertrag sind bereits unterzeichnet. Der Baubeginn soll im April 2020 starten.
Da das Eigenkapital relativ gering ist und es könnte zu einem Engpass beim Begleichen der Nebenkosten führen, haben wir uns überlegt vorsorglich eine KFW 124 Förderung in Höhe von ca. 25.000 € zu beantragen.
Meine Frage: Wäre dieses trotz bereits bewilligtem Baudahrlehen und unterschriebenem Verbraucherbauvertrag noch möglich?
Vorab vielen Dank!