Mit Punkt ist das nichts.
Wie willst du denn den Nachweis für die Vollfinanzierung ohne getrennte Darlehen erbringen? Im Steuerrecht wird häufig Quotal gerechnet oder es darf gar nicht angesetzt werden. Du kannst gern mal nachlesen, welchen Aufwand man z.B. bei teilweiser Nutzung und teilweiser Vermietung man bei einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus erbringen muß, um die Zinsen ansetzen zu können. Da darfst du dich schon glücklich schätzen, wenn sie die Quotaler Verteilung zulassen. Schlimmstenfall lassen Sie einen Ansatz der Zinsen ganz außen vor. Eine Vollfinanzierung des vermieteten Anteil wirst du ohne getrennte Darlehen nie durchbekommen. Die Photovoltaik Anlage ist da Analog zusehen.