Im Gegensatz zu dir verweise ich auf Fallstricke, die der TE mit seinem Steuerberater abklären sollte. Deine festen Behauptungen sind dagegen sicherlich nicht von einer Berufshaftpflicht abgedeckt. Sofern du beim Steuerberater arbeitest, sollte dir bewußt sein, dass Steuerberatung gewissen Berufgruppen vorbehalten ist.
Mit deiner Aussage lasst du den TE voll ins offene Messer laufen, nur weil es bei dir in der Praxis vielleicht 1-2 mal so durchgegangen ist. Ich will ja auch nicht bestreiten, dass das hin und wieder funktioniert, nur sollte man sich der Risiken bewußt sein. Und wenn du dir die Mühe gemacht hättest, mal etwas zu recherchieren, dann hättest du die Risiken ebenfalls erkannt.