Photovoltaik-Anlage nachträglich in Finanzierung einbringen?

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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Musketier

Musketier

Es reicht wenn du ins Einkommensteuergesetz schaust Paragraph 4 Abs. 4.
(4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
Wenn du nur ein Darlehen hast, ist es eben kein notwendiges Betriebsvermögen.
Eine vorrangige Zuordnung zum Betriebvermögen ist dem zufolge gar nicht möglich. Je nach Höhe der Anteile hast du sogar das Problem es eventuell nicht mal als gewillkürtes Betriebsvermögen durchzubekommen.
Eine Optimierung des Schuldzinsenabzuges (100% Finanzierung) der Photovoltaikanlage ist meines Erachtens nur über ein eigenes Darlehen machbar. Um den Schuldzinsenabzug nicht zu gefährden wird das auch immer wieder bei gemischt genutzten Gegenständen in der Fachliteratur empfohlen.

PS: An den TE: Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Für genauere Informationen solltest du dich bei deinem Steuerberater kundig machen.
 
M

Marit

Wenn du nur ein Darlehen hast, ist es eben kein notwendiges Betriebsvermögen.
Eine vorrangige Zuordnung zum Betriebvermögen ist dem zufolge gar nicht möglich. Je nach Höhe der Anteile hast du sogar das Problem es eventuell nicht mal als gewillkürtes Betriebsvermögen durchzubekommen.
Eine Optimierung des Schuldzinsenabzuges (100% Finanzierung) der Photovoltaikanlage ist meines Erachtens nur über ein eigenes Darlehen machbar. Um den Schuldzinsenabzug nicht zu gefährden wird das auch immer wieder bei gemischt genutzten Gegenständen in der Fachliteratur empfohlen.

PS: An den TE: Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Für genauere Informationen solltest du dich bei deinem Steuerberater kundig machen.

Sorry, aber sag mal googelst du dir das zusammen, oder woher stammen diese Halbwahrheiten?

Ich bin an diesem Punkt auf jeden Fall raus, ich denke der Threadsteller weiß was zu tun ist...
 
Musketier

Musketier

Im Gegensatz zu dir verweise ich auf Fallstricke, die der TE mit seinem Steuerberater abklären sollte. Deine festen Behauptungen sind dagegen sicherlich nicht von einer Berufshaftpflicht abgedeckt. Sofern du beim Steuerberater arbeitest, sollte dir bewußt sein, dass Steuerberatung gewissen Berufgruppen vorbehalten ist.
Mit deiner Aussage lasst du den TE voll ins offene Messer laufen, nur weil es bei dir in der Praxis vielleicht 1-2 mal so durchgegangen ist. Ich will ja auch nicht bestreiten, dass das hin und wieder funktioniert, nur sollte man sich der Risiken bewußt sein. Und wenn du dir die Mühe gemacht hättest, mal etwas zu recherchieren, dann hättest du die Risiken ebenfalls erkannt.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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