F
Familie HV
Hallo Liebe Community,
wir bekommen ein Baugrundstück (Neubaugebiet) von einer Gemeinde in Bayern (Notariell noch nicht bestätigt).
Das Grundstück hat eine Größe von 820 qm, Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,8.
Wir haben folgendes Problem:
Im Bebauungsplan gibt es keine Einschränkung der Wohneinheiten, es gibt aber den Vermerk, dass je Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen sind. Jetzt haben wir mehrere Wohneinheiten geplant und überschreiten unsere Grundflächenzahl bezüglich der Stellplätze.
Unser Architekt hat bei der Gemeinde angerufen und ist auf Gegenwehr gestoßen.
Laut §19 Baunutzungsverordnung ist eine Überschreitung der Grundflächenzahl um 50% möglich (in unserem Fall auf Grundflächenzahl 0,6) und damit wären wir glücklich. Im Bebauungsplan ist dieser Paragraph nicht ausgeschlossen.
Unsere erste Frage
1. Kann die Gemeinde unsere Erhöhung in dem Fall ablehnen (Grundflächenzahl 0,6) bzw. den Bauantrag oder die Bauvoranfrage?
wenn ja, müssen die es begründen?
2. Kann man dagegen rechtlich vorgehen oder ist die Gemeinde dem Paragraphen übergeordnet?
Danke im Voraus
wir bekommen ein Baugrundstück (Neubaugebiet) von einer Gemeinde in Bayern (Notariell noch nicht bestätigt).
Das Grundstück hat eine Größe von 820 qm, Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,8.
Wir haben folgendes Problem:
Im Bebauungsplan gibt es keine Einschränkung der Wohneinheiten, es gibt aber den Vermerk, dass je Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen sind. Jetzt haben wir mehrere Wohneinheiten geplant und überschreiten unsere Grundflächenzahl bezüglich der Stellplätze.
Unser Architekt hat bei der Gemeinde angerufen und ist auf Gegenwehr gestoßen.
Laut §19 Baunutzungsverordnung ist eine Überschreitung der Grundflächenzahl um 50% möglich (in unserem Fall auf Grundflächenzahl 0,6) und damit wären wir glücklich. Im Bebauungsplan ist dieser Paragraph nicht ausgeschlossen.
Unsere erste Frage
1. Kann die Gemeinde unsere Erhöhung in dem Fall ablehnen (Grundflächenzahl 0,6) bzw. den Bauantrag oder die Bauvoranfrage?
wenn ja, müssen die es begründen?
2. Kann man dagegen rechtlich vorgehen oder ist die Gemeinde dem Paragraphen übergeordnet?
Danke im Voraus