Keine Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft - Einbehalt?

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S

si_re

Hallo,
unser Hausbau geht gut voran, Ende der Woche kommt der Estrich.

Bisher haben wir (bis auf kleinere Einbehalte wegen Mängeln) den Zahlplan eingehalten. Leider ist mir erst jetzt so richtig bewusst geworden, dass wir den größten Teil der Gesamtkosten schon bezahlt haben, aber der Zahlplan nicht so wirklich im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen steht.

Nun zu meiner Frage:
In unserem Bauvertrag mit dem Bauträger findet sich keine Klausel zu Fertigstellungs- oder Gewährleistungsbürgschaften. Also haben wir dahingehend wohl nichts vereinbart und es gilt Baugesetzbuch.

Wie sieht das aus? Ist es trotzdem möglich jetzt noch einen pauschalen Einbehalt für Fertigstellung und Gewährleistung vorzunehmen?

Viele Grüße
Simon
 
H

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Hallo,
unser Hausbau geht gut voran, Ende der Woche kommt der Estrich.

Bisher haben wir (bis auf kleinere Einbehalte wegen Mängeln) den Zahlplan eingehalten. Leider ist mir erst jetzt so richtig bewusst geworden, dass wir den größten Teil der Gesamtkosten schon bezahlt haben, aber der Zahlplan nicht so wirklich im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen steht.

Nun zu meiner Frage:
In unserem Bauvertrag mit dem Bauträger findet sich keine Klausel zu Fertigstellungs- oder Gewährleistungsbürgschaften. Also haben wir dahingehend wohl nichts vereinbart und es gilt Baugesetzbuch.

Wie sieht das aus? Ist es trotzdem möglich jetzt noch einen pauschalen Einbehalt für Fertigstellung und Gewährleistung vorzunehmen?

Viele Grüße
Simon
der zug ist abgefahren. es ist immer so das ein Zahlplan immer den Gewerken voraus ist und normal ist dann zum Schluss 5-10% einbehalt steht

ist es nicht bei euch habt ihr Pech gehabt. zahlt ihr nicht stell der GU die Arbeit ein. weiß nicht was schlimmer ist
 
Zuletzt aktualisiert 26.12.2024
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