Ortbetontreppe im Vertrag - Fertigbetontreppe bekommen

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H

Hilaria

Hallo,
wir haben vertraglich vereinbart, dass wir eine Treppe vor Ort geschalt und gegossen bekommen, damit diese optimal angepasst werden kann. Dies steht explizit so in unserem Vertrag, der Aufpreis hierfür ist nicht unerheblich, Mehrkosten 6.500 Euro.

Nun haben wir aber eine Fertigbetontreppe bekommen und diese passt eben nicht genau bzw. wurde außen herum so gebaut, dass diese passt. Erfahren haben wir das auch mehr zufällig.

Nun steht ja eigentlich außer Frage, dass Fertigbetontreppe wesentlich günstiger sind und in den meisten Fällen auch das Verputzen entfällt.

Kann denn der BU einfach so die Treppe austauschen - ohne dies mit uns abzusprechen und wenn nicht, wie verhalten wir uns jetzt richtig?

Danke,
Hilaria
 
H

Hilaria

Hallo Bauexperte, also wenn ich dich richtig verstehe, dann meinst du dies.

2 Läufe ( Keller - EG und EG - OG)
der reine Aufpreis! für die Betontreppe sind 4.500 Euro mit 0815 Belag eben 6.500, wobei wir hier noch nicht bemustert haben.

Grüße
Hilaria
 
B

Bauexperte

Hallo,

wir haben vertraglich vereinbart, dass wir eine Treppe vor Ort geschalt und gegossen bekommen, damit diese optimal angepasst werden kann. Dies steht explizit so in unserem Vertrag, der Aufpreis hierfür ist nicht unerheblich, Mehrkosten 6.500 Euro.
Übernahme aus 2. Antwort Hilaria: 2 Läufe ( Keller - EG und EG - OG)
der reine Aufpreis! für die Betontreppe sind 4.500 Euro mit 0815 Belag eben 6.500, wobei wir hier noch nicht bemustert haben.
Nun haben wir aber eine Fertigbetontreppe bekommen und diese passt eben nicht genau bzw. wurde außen herum so gebaut, dass diese passt. Erfahren haben wir das auch mehr zufällig. Nun steht ja eigentlich außer Frage, dass Fertigbetontreppe wesentlich günstiger sind und in den meisten Fällen auch das Verputzen entfällt.
Eine Fertigbetontreppe ist nicht notwendigerweise preiswerter; hier entstehen die Mehrkosten durch den Kran sowie die erforderlichen Nacharbeiten. Bei einer vor Ort gegossenen Betontreppe entsteht die Handarbeit im Regelfall vor Einsatz des Betons.

Kann denn der BU einfach so die Treppe austauschen - ohne dies mit uns abzusprechen und wenn nicht, wie verhalten wir uns jetzt richtig?
Solange Du das bekommst, was Du auch bestellt hast - eine 2-läufige Betontreppe incl. Geländer und Belag - kann es Dir imho egal sein, wie Dein BU dies umsetzt. Wichtig - wie bei allem - ist, das am Ende die Qualität stimmt; es gibt weder Vor- noch Nachteile bei beiden Varianten. Vllt. hatte Dein BU kein Schalungsmaterial zur Verfügung und hat deshalb die Fertigbetontreppe bestellt. Wir bspw. arbeiten mit BU zusammen, welche ebenfalls unterschiedlich an dieses Thema herangehen. Der eine gießt grundsätzlich vor Ort (auch Decken), wieder ein anderer arbeitet mit Fertigteilen; bislang kein Problem.

Sprich trotzdem mit Deinem Bauleiter und mache ihn darauf aufmerksam, in vergleichbaren Situationen künftig vorher mit Dir zu sprechen. Wenn er Dir im persönlichen Gespräch die Ursache für ein andere Ausführung - welche natürlich nicht minderwertiger sein darf! - erklärt, fühlst Du Dich sicherer und in Dein BV eingebunden

Freundliche Grüße
 
H

Häuslebauer40

Na ja, wenn die Ortbetontreppe explizit im Vertrag steht und Du hierfür nen saftigen Aufpreis hinlegst, dann würde ich zumindest schon mal beim BU wegen ner Gutschrift anklopfen...
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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