Überwachungskameras DAFÜR/DAGEGEN

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Y

ypg

Stimmt schon -aber diese kann beim GU nicht einfach unter "Extras" ankreuzen
Sei froh: Nachbarn gibt es kostenlos
Sammelkörbe und Eimer werden manchmal als Code gebraucht.
Tagsüber niemand da, Hund, alleinstehende Frau usw. Stand mal in der Zeitung.
Gaunerzinken heißen sie als Kreidezeichnungen oder -Striche an einer Mauer.
Mittlerweile liegen auch einfach mal kleine Zweige im Eingang.
 
L

ludwig88sta

Ich darf doch meine eigenen Aufnahmen auf meinem eigenen Grundstück unverschlüsselt ins Internet stellen wie ich mag. Glorreiche DSGVO hin oder her. Das interessiert weder die DSGVO noch andere Gesetze.

Zudem betreibt ein Großteil der Nacht-Einbrecher vor ihrer Tat eine Art Aufklärung und da kann eine Alarmanlage und / oder Überwachungskameras sehr wohl von der Tat an diesem Objekt abhalten.

Anders siehts vielleicht bei den aktuell ein Thema darstellenden Dämmerungs-Wohnungseinbrechern aus, welche meist in der Zeit von 15-18 Uhr zuschlagen, wo jeder am meisten mit sich selbst beschäftigt ist (Feierabend, Einkaufen, Kochen o.ä.) Aber auch da denke ich, dass die Alarmanlage und Überwachungskameras, wenn sie nicht gerade versteckt sind, eher davon abhalten, als wenn eben keine da sind.

Auch bei den Attrappen gibt es wahrscheinlich hochwertigere, die man von außen nicht als solche erkennen würde! Ist analog zur Qualität der echten Kameras immer eine Geldfrage.
 
Tassimat

Tassimat

Ich darf doch meine eigenen Aufnahmen auf meinem eigenen Grundstück unverschlüsselt ins Internet stellen wie ich mag.
Nein, denn damit verletzt du die Persönlichkeitsrechte des Einbrechers. Kein Scherz.
Obendrauf darf man privat keine Fahnungsaufrufe starten.

Viel praxisnäher ist das Problem, dass du Bilder vom Postboten und sonstigen Besuchern ins Netz stellst. Geht gar nicht.
 
G

guckuck2

Ich darf doch meine eigenen Aufnahmen auf meinem eigenen Grundstück unverschlüsselt ins Internet stellen wie ich mag. Glorreiche DSGVO hin oder her. Das interessiert weder die DSGVO noch andere Gesetze.
Vollkommen falsch.
Es tangiert sowohl die Betroffenrechte nach DSGVO wie auch das Recht am eigenen Bild nach dem Persönlichkeitsrecht.

Dein Grundstück ist kein rechtsfreier Raum, auf dem nur du die Regeln machst. Komm‘ von dieser Gedankenwelt schnell weg, denn es ist ein ausgezeichneter Nährboden für ergiebigen Nachbarschaftsstreit.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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