Kosten und Planung Hausanschluss

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Q

quattro123

Guten Abend zusammen,

war heute bei den Stadtwerken und habe mal gefragt wie das mit dem Hausanschluss für Strom, Wasser, Microduct abläuft.
Der Kollege war nach Sichtung meiner Pläne erst mal baff und meinte "geht so sowieso nicht".

Plan siehe Anhang.

Im Norden des Grundstücks verläuft die Straße, das zu sehende Erdgeschoss ist teilunterkellert. In den Osten geht eine andere Haushälfte.
Das Problem ist nun, dass man mit den Hausanschlüssen unter der Bodenplatte in den Hauswirtschaftsraum gehen muss. Für mich als Laien war das Stand der Technik, es geht wohl auch, aber die Stadtwerke meinten, das machen sie aus Gewährleistungsgründen nicht. Das kann man selbst machen.

In diesem Fall wollen sie aber noch einen Wasserzählerschacht vor dem Haus haben, der auch gute 1500 € kostet, weil sie den Wasserzähler eben nur dort haben, wo sie auch Gewährleistung haben. Ich fände es irgendwie unpraktisch wenn der Wasserzähler wirklich außen vor dem Haus untergebracht wird.

Fragen:
1. Ist das wirklich so üblich?
2. Ist es ein Problem die Hausanschlüsse unter der Bodenplatte laufen zu lassen und sie dann im Hauswirtschaftsraum hochzuziehen? Werde mich dazu die Tage mit dem Rohbauer (wir vergeben alles selbst) noch abstimmen. Aber hätte gedacht, dass der normal seine Gräben gräbt und alles 0815 nach Stand der Technik verlegt wird?
3. KG Rohre sind laut Stadtwerken nicht erlaubt. Was nimmt man hier als Alternative?

3. Das Grundstück ist vollerschlossen. Die Stadtwerke wollen jetzt aber noch gut 10.000 € für die folgenden Positionen:
* Pauschale Netzanschluss Strom (ca. 2.500 €)
* Pauschale Netzanschluss Wasser (ca. 2.500 €)
* Leitungen Strom und Wasser (ca. 1.000 €)
* Baukostenzuschuss Wasser (ca. 2.500 €)

Ist das realistisch?


Grüße und schönen Abend!
kosten-und-planung-hausanschluss-367664-1.PNG
 
Nordlys

Nordlys

Das plan man mal so, dass der Hauswirtschaftsraum zur Strasse liegt. Ist völlig unüblich, unter Fundament zu legen, machen die nicht. Täte ich an deren Stelle auch nicht.
 
G

guckuck2

1. Ist das wirklich so üblich?
Verschieden, aber ja. Hausnaschlüsse überbaut man (möglichst) nicht.
Bis zur Wasseruhr liegt die Haftung beim Versorger und wenn er darauf keinen Bock hat, kannst du dich entscheiden zwischen Haus mit Wasser oder Haus ohne Wasser.

2. Ist es ein Problem die Hausanschlüsse unter der Bodenplatte laufen zu lassen und sie dann im Hauswirtschaftsraum hochzuziehen? Werde mich dazu die Tage mit dem Rohbauer (wir vergeben alles selbst) noch abstimmen. Aber hätte gedacht, dass der normal seine Gräben gräbt und alles 0815 nach Stand der Technik verlegt wird?
Technisch möglich aber nicht unbedingt empfehlenswert.
Umplanen. Anschlüsse von Ost einführen?

3. KG Rohre sind laut Stadtwerken nicht erlaubt. Was nimmt man hier als Alternative?
Für die Einführung der Anschlüsse? Eine Mehrspartenhauseinführung. 1000€

3. Das Grundstück ist vollerschlossen. Die Stadtwerke wollen jetzt aber noch gut 10.000 € für die folgenden Positionen:
* Pauschale Netzanschluss Strom (ca. 2.500 €)
* Pauschale Netzanschluss Wasser (ca. 2.500 €)
* Leitungen Strom und Wasser (ca. 1.000 €)
* Baukostenzuschuss Wasser (ca. 2.500 €)

Ist das realistisch?
Was "Leitungen Strom und Wasser" sind, weiß ich nicht. Der Rest ist nachvollziehbar, auch von der Höhe üblich. Wenn du nun von Osten die Anschlüsse einführst, werden die Kosten ggf. steigen, da in den Pauschalen immer nur x Meter enthalten sind. Mehr kosten Aufpreis.

Um die Auflistung für die Hausanschlüsse zu komplettieren, da der Teuerste noch fehlt:
Hinzu kommen Revisionsschächte 2-4T€ und der Anschluss ans Regen/Abwasser, je nach Distanz 3-5T€, beim Nachbarn waren es gar über 10T€. Tiefbau halt.
 
G

guckuck2

UPS. Ich sehe grad, Osten geht ja gar nicht, da ist ein anderes Haus.

DAS wird nun interessant. Architekt schon gefeuert?

Sei für alle Lösungsansätze dankbar, die die Stadtwerke anbieten. Greif zu.
 
Q

quattro123

Es geht dann darum dass man nicht mehr hin kommt wenn es verlegt ist? Was soll denn da noch groß passieren?

@Vicky: Franken
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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