Jupp, ist Pflicht.
Aber sofern dein Planer auch gleichzeitig "Energieberater" ist, kann er das natürlich mitmachen
Auszug aus der KfW-Portal:
"Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie einen Experten für Energieeffizienz einbinden. Einen Experten in Ihrer Nähe finden Sie in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Tipp: Finanzieren Sie den Experten mit dem Zuschuss Baubegleitung (431)."
mit KfW431 bekommt man noch mal bis zu 4.000 € erstattet für den Energieberater.
Weiß jemand wie lange diese Förderrichtlinien gelten? Reicht es, wenn ich Ende 2020 alles einreiche oder muss ich Angst haben, dass sich da Mitte 2020 schon wieder was ändert?
Profitieren werden zum größten Teil wohl die Heizungsbauer und die Haus-/Grundstücksverkäufer. Nur ein kleiner Teil landet doch am Ende des Tages wirklich in der Tasche des Bauherren (wenn ist nicht gerade ein Bauherr = Bauträger ist). Für Neubauten sollte zumindest für Erdwärmepumpen die Förderung nicht viel höher liegen als bei den bisherigen 4.500 Euro. Es wird ja immerhin nur die Pumpe, nicht aber die Fußbodenheizung subventioniert.
Für Neubauten sollte zumindest für Erdwärmepumpen die Förderung nicht viel höher liegen als bei den bisherigen 4.500 Euro. Es wird ja immerhin nur die Pumpe, nicht aber die Fußbodenheizung subventioniert.