Wann müssen Mehrkosten der Bemusterung bezahlt werden.

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K

Kishihmen

Hallo liebes Bauforum,

auch wir werden bauen. Das Ganze wird ein Reiheneckhaus mit GU.
Der GU macht 2 Bemusterungen, 1x eine technische Bemusterung, in die alles einfließt was die Statik und Bauplanung beeinflusst und eine "klassische Bemusterung".
Die Technische Bemusterung haben wir jetzt hinter uns und kommen auf Mehrkosten von knapp 10k. (el. Rollläden, Lichtschächte aus Beton, Umwälzpumpe, größerer Zählerkasten, andere Haustür ....).
So weit so gut. Jetzt haben wir aber eine Rechnung vom GU erhalten, in der wir aufgefordert werden, die kompletten Mehrkosten der Bemusterung direkt zu bezahlen. (Mit dem Bau wurde noch nicht begonnen).

In den AGB des GU steht dazu folgendes:
5. Zusatzleistungen und Sonderausstattungen werden separat gemäß Angebot oder auf Nachweis sofort nach Auftragserteilung abgerechnet.

Ich werde aus dem ganzen nicht sonderlich schlau, tue mich aber schwer damit, 10k zusätzlich vor Erbringung der Leistung und vor Baubeginn zu bezahlen.

Das bringt mich zu der Frage: Ist es "normal" und zulässig die Mehrkosten der Bemusterung direkt nach der Bemusterung zu berechnen oder werden diese gewöhnlich bei Leistungserbringung berechnet?

Vielen Dank schon mal für Eure Antorten.

P.S. Ich konnte keinen Thread mit einem ähnlichen Thema finden. Falls ich nicht in der Lage war richtig zu suchen, würde ich mich über einen Link zum korrekten Thread freuen.
 
K

Kishihmen

Hallo nightdance,

die Frage ist berechtigt und den Schuh muss ich mir anziehen, ich habe den Passus wohl einfach nicht richtig gelesen.

Mein Problem ist aber damit leider nicht gelöst. Muss ich die Kosten der Bemusterung vor Leistungserbringung bezahlen?
 
RFR

RFR

Muss ich die Kosten der Bemusterung vor Leistungserbringung bezahlen?
Kishihmen schrieb:
In den AGB des GU steht dazu folgendes:
5. Zusatzleistungen und Sonderausstattungen werden separat gemäß Angebot oder auf Nachweis sofort nach Auftragserteilung abgerechnet.
Ja. Weil es vertraglich so vereinbart ist.

Kannst Deinen GU aber gerne schriftlich anfragen, ob er es ändert. Chancen sind aber gering.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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