L
Leibold
Grundsätzlich klar. Primär wird es aber sicher um den KFW-Kredit gehen, der durch die finanzierende Bank durchgereicht wird. Hier gelten in der Regel die Konditionen zum Zeitpunkt der endgültigen Finanzierungsanfrage. Jetzt kommt es darauf an, wie flexibel die Bank ist.
Ich gehe aber davon aus, dass entweder die "alten" KFW-Konditionen stehen, oder eine neue Finanzierungsanfrage gestellt werden muss, was wiederum veränderte Konditionen der finanzierenden Bank bedeutet. Unter Umständen wird es dann schwierig den vertraglich festgelegten zeitlichen Rahmen des Finanzierungsnachweises zu halten.
Ich gehe aber davon aus, dass entweder die "alten" KFW-Konditionen stehen, oder eine neue Finanzierungsanfrage gestellt werden muss, was wiederum veränderte Konditionen der finanzierenden Bank bedeutet. Unter Umständen wird es dann schwierig den vertraglich festgelegten zeitlichen Rahmen des Finanzierungsnachweises zu halten.