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stud_thomas
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Wir wollen in Baden-Württemberg ein Einfamilienhaus bauen und kommen nicht wirklich klar mit dem B-Pan...
Im B-PlanA ist folgendes angegeben:
Die Erdgeschossrohfußbodenhöhe (Einfamilienhaus) wird auf die im Plan (Anlage 1) eingetragenen Höhen bezogen auf Normal - Null - Höhe (NNA-Höhe) festgelegt. Abweichungen von +/- 0,20m sind zulässig. Bei höherversetzten Geschossen gilt die festgesetzte Einfamilienhaus für die höherliegende Ebene. Die Max. Traufhöhe beträgt 4,00 m. Unterer Bezugspunkt zur Bemessung der Traufhöhe ist die Einfamilienhaus, oberer Bezugspunkt ist der Schnittpunkt der Außenwand mit OK Dachhaut. Die Max. Firsthöhe über Einfamilienhaus bis OK Firstziegel beträgt 7,50 m.
In Anlage ist (für unserer Grundstück) ist die Einfamilienhaus mit 911,90m angegeben.
Nun war der Vermesser da und hat auf dem Grundstück eine Max. Höhe 911,30 m festgestellt. Im Baufenster beträgt die Max. Höhe 910,95 m.
Fragen:
Thomas
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Wir wollen in Baden-Württemberg ein Einfamilienhaus bauen und kommen nicht wirklich klar mit dem B-Pan...
Im B-PlanA ist folgendes angegeben:
Die Erdgeschossrohfußbodenhöhe (Einfamilienhaus) wird auf die im Plan (Anlage 1) eingetragenen Höhen bezogen auf Normal - Null - Höhe (NNA-Höhe) festgelegt. Abweichungen von +/- 0,20m sind zulässig. Bei höherversetzten Geschossen gilt die festgesetzte Einfamilienhaus für die höherliegende Ebene. Die Max. Traufhöhe beträgt 4,00 m. Unterer Bezugspunkt zur Bemessung der Traufhöhe ist die Einfamilienhaus, oberer Bezugspunkt ist der Schnittpunkt der Außenwand mit OK Dachhaut. Die Max. Firsthöhe über Einfamilienhaus bis OK Firstziegel beträgt 7,50 m.
In Anlage ist (für unserer Grundstück) ist die Einfamilienhaus mit 911,90m angegeben.
Nun war der Vermesser da und hat auf dem Grundstück eine Max. Höhe 911,30 m festgestellt. Im Baufenster beträgt die Max. Höhe 910,95 m.
Fragen:
- wir hatten ein Einfamilienhaus mit einer Firsthöhe von 7,50 m geplant und dabei hatten wir gerade einmal einen Kniestock von 0,80 m (Erdgeschoss hatte 2,50m Höhe). Können wir rein faktisch das Haus nun höher bauen (höherer Kniestock), da der NN-Punkt 911,90 m beträgt und wir eigentlich gut einen Meter niedriger bauen?
- was bedeutet "Bei höherversetzten Geschossen gilt die festgesetzte Einfamilienhaus für die höherliegende Ebene"?
Thomas