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Leibold
Hallo,Hallo Rotkehlchenweg-Nachbarn
Wir haben auch ein Haus im Rotkehlchenweg reserviert und freuen uns, Sie alle hier zu sehen. Ich habe eine Sorge In Bauvertrag betreffend den Gartenbereich, in dem wir das Sondernutzungsrecht haben.
Soweit ich den Vertrag gelesen habe, wird der Gartenbereich im Vertrag nirgendwo erwähnt. Das Grundstücksplan, den wir auch haben, enthalten nicht die Abmessungen des Gartens und es ist nicht nach irgendwelchen gezeichnet Rahmen. Der Vertrag sieht lediglich vor, dass das Grundstückseigentum auf 52 Hausbesitzer aufgeteilt wird das WEG. Aber wie wäre es mit dem Gartenbereich, in dem das Sondernutzungsrecht besteht?
Wenn das Grundstück und der Garten nicht im Vertrag / Grundstücksplan festgelegt sind, wie bestimmen wir die Grenze Ihres Hauses zum Beispiel für den Bau der Zäune? Wenn es nicht im Vertrag oder im Grundstücksplan festgelegt ist, ist es einer potenzielle Konfliktquelle? Was passiert im schlimmsten Fall, wenn Traumhaus. nur 100m2 statt der versprochenen 200 m2 geben. ops:
Es gibt keine Klausel im Vertrag, die Beschütze dich davor.
Bei einigen anderen Bauprojekten mit WEG-Teilung ist der Gartenbereich, in dem Sie die Sondernutzungsrecht hat, ist in der Tat im Vertrag enthalten. Da der Vertrag für alle gleich ist (habe ich recht?), Hoffe ich, dass jemand mir helfen kann.
Danke..
ja, das ist auch aus meiner Sicht ein etwas problematisches Thema. Allerdings muss man auch sagen, dass in der Teilungserklärung die Grundstückszuordnung ganz klar geregelt ist. Leider nicht mit konkreten Abmessungen, aber der Rahmen ist schon sehr klar abgesteckt.
Gegen eine erhebliche Abweichung aus deinem Beispiel 100m2/200m2 sind wir daher aus meiner Sicht abgesichert.
Wir haben bei den Unterlagen zur Einreichung bei der Bank zudem einen Planauszug erhalten, aus dem die Details zu unserem Gartenanteil inkl. genauer Größenangabe hervorgehen.
VG