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Guido1980
Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Grenzabstand bei Dachüberständen.
Und zwar wenn die Außenwand (mit einem Dachüberstand von Max. 50 cm) drei Meter von der Grenze entfernt ist und man im Bereich der Haustür auf einem Stück von beispielsweise zwei Metern das Dach als "Eingangstürüberdachung" runter zieht wie auf folgendem Bild, ist dann der Mindestabstand noch eingehalten oder zählt dann die Außenkante der punktuellen Dachverlängerung als Grenzabstand?
Und wie wäre das wenn man eine "Anbauüberdachung" vor die Eingangstür installieren würde?
ich habe eine Frage zu dem Grenzabstand bei Dachüberständen.
Und zwar wenn die Außenwand (mit einem Dachüberstand von Max. 50 cm) drei Meter von der Grenze entfernt ist und man im Bereich der Haustür auf einem Stück von beispielsweise zwei Metern das Dach als "Eingangstürüberdachung" runter zieht wie auf folgendem Bild, ist dann der Mindestabstand noch eingehalten oder zählt dann die Außenkante der punktuellen Dachverlängerung als Grenzabstand?
Und wie wäre das wenn man eine "Anbauüberdachung" vor die Eingangstür installieren würde?