G
Guido1980
Wollte ja nur sicher gehen, dass ich das richtig verstanden habeLach... wird das eine Endlosschleife?
Es bedeutet genau das.
Dachüberständen und Gesimsen um nicht mehr als 0,50 m,Nicht unbedingt, zitiere doch noch mal Absatz 1 und nicht nur den gefälligeren Absatz 2
Mit dem Handy ist mir das grad zu nervig, daher meine Faulheit
Das ist meines Erachtens so zu verstehen, dass man nicht auf voller Länge den Dachüberstand über 0,50 m bauen darf, bis 0,50 m zählt die Außenwand und dadrüber die Außenkante Dachüberstand als Fixpunkt für die Bemessung des Mindestgrenzabstandes von 3m!