Vor der letzten Rate, wie verhält man sich richtig?

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M

miet-er

Hallo,

wir haben ein Haus mit VOB Vertrag bauen lassen und demnächst soll die Übergabe/Abnahme stattfinden. Zu diesem Stichtag sollen wir die letzte Rate überweisen. Im Grunde ist das auch möglich, wenn es nach meiner Regierung geht, mich wurmt aber eine Abweichung von der Zeichnung. Am liebsten wäre mir ein Nachlass, dafür dass es nicht so gemacht wurde, wie in der Zeichnung.

Die Bauleitung streitet alles ab, es ist alles vorhanden, aber ein Detail halt nicht so wie in der Zeichnung gebaut worden.

Jetzt ist die Frage: nach meinem Verständnis ist der Drops gelutscht, sobald ich voll gezahlt habe, d.h. keinerlei Aussicht, dass noch mal etwas Nachzufordern oder auf zeichnungsgerechte Herstellung zu bestehen. Die Schlussrate ist ja im Grunde dazu da, um noch ein Druckmittel zu haben. Andererseits rückt der Einzugstermin näher und noch mehr Doppelbelastung möchten wir auch vermeiden.

Welche Vorgehensweise würde sich hier anbieten?

Danke im Voraus für sachdienliche Hinweise...
 
M

Müllerin

Hm was für ein Detail passt denn nicht?
Evtl ist es eh unverhältnismäßig, da nach Fertigstellung noch was zu ändern. Aber generell hast du natürlich recht - ich würde mir vorbehalten die Überweisung nach bzw direkt vor Ort zu machen wenn alles passt. Oder bei Vorab einen Abzug zu machen.
 
M

miet-er

Also da die Wände nun gespachtelt und tapeziert sind, ist fast keine Lösung mehr übrig, die Durchgangshöhe zu korrigieren.
Ich kenne die Möglichkeiten rund um die Abnahme/Schlussrate nicht bei VOB.
Wir möchten den Einzugstermin nicht weiter verschieben aber ich eigentlich auch nicht voll zahlen.... was könnte man tun, wer kennt sich da aus?
 
C

cschiko

Das heißt also ein Durchgang ist niedriger als geplant? Wie viel denn? Oder ist er nur niedriger, als er auf der Zeichnung wirkte? Denn da kann man sich ja doch schnell täuschen und wichtig ist da eben die Ausführungsplanung mit den entsprechenden Maßen!
 
seat88

seat88

In der Zeichnung ist sicher nur das Rohbaumaß dargestellt. Die tatsächliche Durchgangshöhe muss man daraus schließen.
 
F

fragg

die Abnahme der einzelgewerke erfolgt automatisch durch weiterbau der folgegewerke, außer der Handwerker des folgegewerks meldet den mangel. wilkommen in der VOB

ihr habt gestrichen? dann habt ihr die Höhe schon abgenommen. oder habt ihr die Höhe schriftlich vor streichen bemängelt?

schlusszahlung immer erst nach endabnahme. bei der endabnahme auftretende Mängel und die Vertragsstrafe können dann einbehalten werden, muss man aber nen Brief schreiben wo man die Baufirma das alles erklärt was wie wo warum.

endabnahme erfolgt automatisch durch Einzug.
die Baufirma kann eine endabnahme einfordern.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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