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Häuslebauer40
60% Vorkasse ist auch alles Andere als korrekt. Nur mal so zur Info:... ist aber nicht sehr sinnvoll keinen Zahlungsplan zu haben. Es muss doch irgendwo vereinbart sein wann was bezahlt wird.
Bei Zusatzarbeiten, die wir an unseren Bauunternehmer abgeben wird es so gehandhabt, das wie 60 % Vorkasse leisten und die restliche 40 % bei Fertigstellung. Zum anderen werden bei jeder Abschlagszahlung (also nach Rohbau, nach Dach usw.) immer von der Rechnung noch 3 % Sicherheit eingehalten. so das wir nach Fertigstellung des Hauses im Grunde noch 6 % des vereinbarten Hauspreises noch bei uns haben. 3% Schlissrate + 3 % Sicherheitseinbehaltung ...
Unwirksame Klauseln im Bauvertrag
Nach dem in Deutschland geltenden gesetzlichen Leitbild ist ein Bauunternehmer vorleistungspflichtig. Er hat zunächst einmal in Vorleistung zu gehen kann Abschlagszahlung nach § 632a Absatz I Baugesetzbuch nur in dem Umfang verlangen, in dem er zuvor hierfür eine Leistung erbracht hat, die sich in einem Wertzuwachs an dem Bauwerk niederschlägt.
Bauunternehmer versuchen - verständlicherweise - immer wieder, diese Vorleistungspflicht teilweise zu umgehen, indem sie Bauverträge entwerfen, in denen ihnen günstige Abschlagszahlungen vereinbart werden.
In etwa 80 % aller zwischen gewerblichen Bauunternehmern und privaten Hausbauern geschlossene Bauverträge sind diese Zahlungspläne unausgewogen und benachteiligen die Bauherren.