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Hallo liebe Gemeinde,
kurze Frage, wir planen einen Neubau auf unserem Grundstück zu errichten (altes Haus bereits abgerissen), bei dem laut amtlicher Auskunft der letzte rechtsverbindliche Bebauungsplan von 1968 datiert.
Unser Grundstück ist 976m2 gross und der Bebauungsplan schreibt Grundflächenzahl von 0.2 und Geschossflächenzahl von 0.3 vor. Außerdem 1 1/2 geschossige, offene Bauweise. Es gibt keine Festsetzung hinsichtlich Traufhöhe, Firsthöhe oder ähnliches. Einzig die Baufluchtlinie bei 5m von der Strasse aus gesehen.
Nach Gesprächen mit verschiedenen Planern herrscht Unklarheit darüber welche Flächen zur Berechnung herangezogen werden müssen.
Wir planen ein Haus mit der Grundfläche von ca. 130m2. Terrasse, Garage und Wege kämen dann noch dazu.
Nach etwas Recherche meine ich, dass die Baunutzungsverordnung von 1962 Anwendung findet. Ist meine Annahme richtig, dass gemäß Baunutzungsverordnung Terrassen etc nicht mit in die Berechnung herangezogen werden? Das zumindest habe ich in einer Planungshilfe der Stadt Frankfurt gefunden (auch wenn unser Bauvorhaben in Hannover liegt..)
Danke schon mal.
kurze Frage, wir planen einen Neubau auf unserem Grundstück zu errichten (altes Haus bereits abgerissen), bei dem laut amtlicher Auskunft der letzte rechtsverbindliche Bebauungsplan von 1968 datiert.
Unser Grundstück ist 976m2 gross und der Bebauungsplan schreibt Grundflächenzahl von 0.2 und Geschossflächenzahl von 0.3 vor. Außerdem 1 1/2 geschossige, offene Bauweise. Es gibt keine Festsetzung hinsichtlich Traufhöhe, Firsthöhe oder ähnliches. Einzig die Baufluchtlinie bei 5m von der Strasse aus gesehen.
Nach Gesprächen mit verschiedenen Planern herrscht Unklarheit darüber welche Flächen zur Berechnung herangezogen werden müssen.
Wir planen ein Haus mit der Grundfläche von ca. 130m2. Terrasse, Garage und Wege kämen dann noch dazu.
Nach etwas Recherche meine ich, dass die Baunutzungsverordnung von 1962 Anwendung findet. Ist meine Annahme richtig, dass gemäß Baunutzungsverordnung Terrassen etc nicht mit in die Berechnung herangezogen werden? Das zumindest habe ich in einer Planungshilfe der Stadt Frankfurt gefunden (auch wenn unser Bauvorhaben in Hannover liegt..)
Danke schon mal.