Musketier
Hallo,
Hat jemand Erfahrung mit dem Bau einer Gartenlaube und was ist da zu beachten?
Meine Eltern planen ein fertiges Holzhäuschen ca. 25-30m² in einem Gartengrundstück in Sachsen aufzubauen.
Strom und Wasser wird wie schon bisher vom Nachbargrundstück zur Verfügung gestellt. Beides soll auch ins Haus gelegt werden. Abwasser soll sicher wie jetzt auch versickern. Genutzt werden soll das als Wochenendgrundstück.
Was ich nicht weiß, wie das Thema Toilette zukünftig gehandhabt werden soll.
Bisher steht ein kleines Gartenhäuschen ca. 12m² auf dem Grundstück. Dies soll weg und dafür das neue Häuschen hin.
Das bisherige Häuschen steht direkt auf der Grundstücksgrenze an einem Weg, für den auch ein Mitbenutzungsrecht existiert. Ab wann sind hier die 3m Abstandsfläche von der Grundstücksgrenze einzuhalten?
Laut Internetseite der Stadt sind kleine Bauten bis 10m² verfahrensfrei.
dem zufolge müßte ein Bauantrag gestellt werden oder?
Muß der Antrag von einem Architekten/Bau-Ing. abgezeichnet werden?
Laut Haushersteller müßte ein Streifen- oder Punktfundament unters Haus.
Muß zusätzlich ein Statiker beauftragt werden oder ist das bei den fertigen Häusern enthalten?
Worauf muß sonst noch geachtet werden?
Hat jemand Erfahrung mit dem Bau einer Gartenlaube und was ist da zu beachten?
Meine Eltern planen ein fertiges Holzhäuschen ca. 25-30m² in einem Gartengrundstück in Sachsen aufzubauen.
Strom und Wasser wird wie schon bisher vom Nachbargrundstück zur Verfügung gestellt. Beides soll auch ins Haus gelegt werden. Abwasser soll sicher wie jetzt auch versickern. Genutzt werden soll das als Wochenendgrundstück.
Was ich nicht weiß, wie das Thema Toilette zukünftig gehandhabt werden soll.
Bisher steht ein kleines Gartenhäuschen ca. 12m² auf dem Grundstück. Dies soll weg und dafür das neue Häuschen hin.
Das bisherige Häuschen steht direkt auf der Grundstücksgrenze an einem Weg, für den auch ein Mitbenutzungsrecht existiert. Ab wann sind hier die 3m Abstandsfläche von der Grundstücksgrenze einzuhalten?
Laut Internetseite der Stadt sind kleine Bauten bis 10m² verfahrensfrei.
dem zufolge müßte ein Bauantrag gestellt werden oder?
Muß der Antrag von einem Architekten/Bau-Ing. abgezeichnet werden?
Laut Haushersteller müßte ein Streifen- oder Punktfundament unters Haus.
Muß zusätzlich ein Statiker beauftragt werden oder ist das bei den fertigen Häusern enthalten?
Worauf muß sonst noch geachtet werden?