Bauträger | Sonderwunsch | Kostenübernahme

4,60 Stern(e) 14 Votes
Pinky0301

Pinky0301

Kann deinen Ärger verstehen. Wir müssten auch die Erfahrung machen, dass die Zusatzkosten bei Sonderwünschen beim Bauträger jenseits von Gut und Böse sind.
 
S

SimonBe3

Kann deinen Ärger verstehen. Wir müssten auch die Erfahrung machen, dass die Zusatzkosten bei Sonderwünschen beim Bauträger jenseits von Gut und Böse sind.
Ja. Bei uns ist es nicht nur der Ärger über die Höhe der Zusatzkosten, ehr die schlechte Planung, Kommunikation und die ansonsten strikte Einhaltung der Vertragsbedingungen, werden bei Unstimmigkeiten ehr "flexibel" ausgelegt.
 
H

HilfeHilfe

Zauberwesens objektive Meinung

Der ganze Kamin ist doch „per Sonderwunsch selbst eingebaut“. Klingt für mich als nicht vom Bauvertrag gedeckt. Da kann der TE also doch Arbeiten dran beauftragen, oder nicht?
Schräg ist dann nur noch die Abrechnung über den BT anstatt direkt zwischen Handwerker und Auftraggeber.
War bei uns auch. Nicht ungewöhnlich. Zumal BT auch gerne mal seinen Aufwand ( Rechnung schreiben und Geld eintreiben ) meist draufschlägt . Auch wichtig wegen Gewähr . Oder willst als Kunde dem sub hinterherlaufen
 
H

HilfeHilfe

Kann deinen Ärger verstehen. Wir müssten auch die Erfahrung machen, dass die Zusatzkosten bei Sonderwünschen beim Bauträger jenseits von Gut und Böse sind.
Das ist leider der Klassiker . Kenne es aus dem Kollegen Kreis . Einer hat wirklich einen namhaften und teuren BT. Der hat ihm bei jedem Sonderwunsch die Hose ausgezogen . Manche Sachen hat er dann selbst gemacht
 
J

Joedreck

Geht mir gar nicht um eine Rechtsberatung, nur um mein Interesse. Ich hab in Zivil recht nur rudimentäre Kenntnisse und hab dazu auch eine Meinung. Die ist aber sicher nicht umfassend.
Abgesehen davon: die Bezeichnung Jurist ist nicht geschützt. Da könnte ich mich auch so nennen
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4898 Themen mit insgesamt 97948 Beiträgen
Oben