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Replica
Die Gemeinde hat die Bebauungspläne nicht online. Der Bebauungsplan ist von ca. 1968 mit Aktualisierung rund um die Jahrtausendwende.Du musst dringend mit der Gemeinde reden. Wie alt ist der Bebauungsplan? Gibt's den online?
Ich hatte letztes Jahr ein Gespräch mit dem Bauamt, als wir erst planten, in die Wiese gehen zu wollen. Demnach weiß ich, dass die Gemeinde sehr wohl erschließen lassen will, sobald es den Bedarf danach gibt.Will die Gemeinde überhaupt noch erschließen? Wenn ja, wann? Wie hoch werden die Kosten geschätzt? Welche Anlieger müssen sich beteiligen? Wann muss bezahlt werden?
Die Gemeinde ist froh um jede Baulücke, die endlich mal bebaut wird.
Er schätzte die Straßenbaukosten auf 80.000€, davon werden 90% umgelegt auf (wenn ich das richtig verstanden habe) die leeren Grundstücke und das Hofgrundstück.
Wann bezahlt werden muss, weiß ich nicht. Das ist wahrscheinlich von Gemeinde zu Gemeinde höchst individuell, oder?
Ein Testament der Oma gab es nicht.Warum wollt ihr den Onkel aus der Verpflichtung entlassen, oder kam der Vorschlag mit der Auflösung der Erbengemeinschaft von ihm?
Wie konnte überhaupt die jetzige Situation entstehen? Warum wurden die Wege- und Leitungsrechte weder grundbuchlich noch öffentlich-rechtlich gesichert? Wer hat die Grundstücksparzellierung vor wie vielen Jahren durchgeführt? Gibt es schriftliche Vereinbarungen zur Erbengemeinschaft? Gab es damals ein Testament?
Beide (Schwiegermutter und Schwiegeronkel) sind die Erbengemeinschaft leid und wollen die am liebsten schon "gestern" aufheben.
Durch unsere Bau-Wünsche letztes Jahr gabs endlich den Anlass, den "Allerwertesten hoch zu kriegen". Wenn denn da nicht der Steuerberater solch hohe Steuern ausgerechnet hätte.
Nächstes Jahr sollen die dann etwas niedrigeren Steuern aber in Kauf genommen werden, weil einfach beide endlich aus der Erbengemeinschaft raus wollen.
Irgendwelche Vereinbarungen sind uns oder der Mutter nicht bekannt.
Warum die Wegerechte nicht schriftlich gesichert sind? Deine Einschätzung "Schlitzohr Schwiegeronkel" trifft es wohl genau. Die Mutter hat bei solchen Dingen einfach nicht den nötigen Weitblick für die Auswirkungen, für sie war wohl mit nem "Handschlag-Wegerecht" die Welt in Ordnung.
Ich weiß nur, dass das grundbuchmäßig 2002 passiert ist. Die Schwiegeroma hat als Witwe den Hof schon ne Weile nicht mehr betrieben und die Flächen außerhalb verpachtet. Deshalb hat die Gemeinde in Absprache mit der Familie die Siedlung um die Hofflächen erweitert.Dazu passt die Flurstücksnummerierung nicht. Wann, wie, durch wen und warum wurden die Flurstücke 943-953 gebildet?