Fehlendes Wegerecht: Drohen Straßenbau- und Erschließungskosten?

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R

Replica

Du musst dringend mit der Gemeinde reden. Wie alt ist der Bebauungsplan? Gibt's den online?
Die Gemeinde hat die Bebauungspläne nicht online. Der Bebauungsplan ist von ca. 1968 mit Aktualisierung rund um die Jahrtausendwende.

Will die Gemeinde überhaupt noch erschließen? Wenn ja, wann? Wie hoch werden die Kosten geschätzt? Welche Anlieger müssen sich beteiligen? Wann muss bezahlt werden?
Ich hatte letztes Jahr ein Gespräch mit dem Bauamt, als wir erst planten, in die Wiese gehen zu wollen. Demnach weiß ich, dass die Gemeinde sehr wohl erschließen lassen will, sobald es den Bedarf danach gibt.
Die Gemeinde ist froh um jede Baulücke, die endlich mal bebaut wird.
Er schätzte die Straßenbaukosten auf 80.000€, davon werden 90% umgelegt auf (wenn ich das richtig verstanden habe) die leeren Grundstücke und das Hofgrundstück.
Wann bezahlt werden muss, weiß ich nicht. Das ist wahrscheinlich von Gemeinde zu Gemeinde höchst individuell, oder?

Warum wollt ihr den Onkel aus der Verpflichtung entlassen, oder kam der Vorschlag mit der Auflösung der Erbengemeinschaft von ihm?
Wie konnte überhaupt die jetzige Situation entstehen? Warum wurden die Wege- und Leitungsrechte weder grundbuchlich noch öffentlich-rechtlich gesichert? Wer hat die Grundstücksparzellierung vor wie vielen Jahren durchgeführt? Gibt es schriftliche Vereinbarungen zur Erbengemeinschaft? Gab es damals ein Testament?
Ein Testament der Oma gab es nicht.
Beide (Schwiegermutter und Schwiegeronkel) sind die Erbengemeinschaft leid und wollen die am liebsten schon "gestern" aufheben.
Durch unsere Bau-Wünsche letztes Jahr gabs endlich den Anlass, den "Allerwertesten hoch zu kriegen". Wenn denn da nicht der Steuerberater solch hohe Steuern ausgerechnet hätte.
Nächstes Jahr sollen die dann etwas niedrigeren Steuern aber in Kauf genommen werden, weil einfach beide endlich aus der Erbengemeinschaft raus wollen.
Irgendwelche Vereinbarungen sind uns oder der Mutter nicht bekannt.
Warum die Wegerechte nicht schriftlich gesichert sind? Deine Einschätzung "Schlitzohr Schwiegeronkel" trifft es wohl genau. Die Mutter hat bei solchen Dingen einfach nicht den nötigen Weitblick für die Auswirkungen, für sie war wohl mit nem "Handschlag-Wegerecht" die Welt in Ordnung.

Dazu passt die Flurstücksnummerierung nicht. Wann, wie, durch wen und warum wurden die Flurstücke 943-953 gebildet?
Ich weiß nur, dass das grundbuchmäßig 2002 passiert ist. Die Schwiegeroma hat als Witwe den Hof schon ne Weile nicht mehr betrieben und die Flächen außerhalb verpachtet. Deshalb hat die Gemeinde in Absprache mit der Familie die Siedlung um die Hofflächen erweitert.
 
E

Escroda

Die Gemeinde hat die Bebauungspläne nicht online.
Die haben so ein schönes Geoinformationssystem, da könnten so einfach auch die Bebauungspläne integriert werden. Schade.
Der Bebauungsplan ist von ca. 1968 mit Aktualisierung rund um die Jahrtausendwende.
Was heißt das? Gab es da eine rechtskräftige Änderung?
Das ist wahrscheinlich von Gemeinde zu Gemeinde höchst individuell, oder?
Ja. Du kannst Dich ja mal mit der Erschließungsbeitragssatzung beschäftigen. Die gibt's online. Ist aber nicht mein Interessengebiet, daher spare ich mir die Lektüre.
Beide (Schwiegermutter und Schwiegeronkel) sind die Erbengemeinschaft leid und wollen die am liebsten schon "gestern" aufheben.
ja. Als Schwiegeronkel hätte ich auch ein großes Interesse daran. Im Luftbild sieht's so aus, als hätte er schon neu gebaut. Warum sich dann noch mit Erschließungskosten für Grundstücke 'rumschlagen, die man dann auch noch vermarkten muss? Und das bei Bodenrichtwert "UHU".
Die Mutter hat bei solchen Dingen einfach nicht den nötigen Weitblick für die Auswirkungen, für sie war wohl mit nem "Handschlag-Wegerecht" die Welt in Ordnung.
Ja, und mit dem Handschlag wurde sie auch gleich über den Tisch gezogen.
Dennoch muss die Teilung ja rechtmäßig durchgeführt worden sein. Und bei bebauten Grundstücken hätte es einer Teilungsgenehmigung bedurft. Und dabei hätte die Baugenehmigungsbehörde auf einer öffentlich-rechtlichen Sicherung der Erschließung bestehen müssen, es sei denn, es wurde eine Baulandumlegung nach Baugesetzbuch durchgeführt. Dann müsste es aber auch umfangreiche Regelungen zur Erschließung geben. Es würde sich bestimmt lohnen, noch mal genau nachzuforschen, wie es zu der heutigen Aufteilung gekommen ist und ob es zumindest eine Baulast gibt. Damit wäre dann eventuell auch die nachträgliche privatrechtliche Sicherung im Grundbuch durchsetzbar. Müsste sich mal ein Fachanwalt anschauen.
Deshalb hat die Gemeinde in Absprache mit der Familie die Siedlung um die Hofflächen erweitert.
Ich weiß ja nicht wie lange Du schon zu dieser Familie gehörst und in wie weit deine Frau über die historischen Grundstücksentwicklungen informiert ist. Für mich sieht es so aus, dass sämtliche Flurstücke von 943-953 mal zum Hof gehörten und die Ahnen schon ordentlich abgesahnt haben. Nur an die teure Innenerschließung wollte man bisher nicht 'ran und hat sich den Planungen der Gemeinde entgegengestellt. Und jetzt ist vom Geld nichts mehr übrig und die jüngere Generation muss die Zeche bezahlen. Dein Pech.

Den Bebauungsplan fänd' ich interessant. Insbesondere, welche Planung auf 944 vorgesehen ist.
 
R

Replica

Was heißt das? Gab es da eine rechtskräftige Änderung?
Ja, gab es mit geänderten Traufhöhen, Dachneigungen und der Festlegung, dass Carports etc. auch außerhalb der Baufenster stehen dürfen. 2001 gab es eine Änderung speziell für die Grundstücke, wo die Schwiegermutter und der Bruder wohnen, es wurden nämlich Baufenster eingefügt.

Ja. Du kannst Dich ja mal mit der Erschließungsbeitragssatzung beschäftigen. Die gibt's online. Ist aber nicht mein Interessengebiet, daher spare ich mir die Lektüre.
Mache ich. Auf die Schnelle hab ich was gelesen von möglichen Vorauszahlungen nach Beginn der Erschließungen und von Zahlungspflicht innerhalb von 1 Monat nach Beitragsbescheid.

Und bei bebauten Grundstücken hätte es einer Teilungsgenehmigung bedurft. Und dabei hätte die Baugenehmigungsbehörde auf einer öffentlich-rechtlichen Sicherung der Erschließung bestehen müssen, es sei denn, es wurde eine Baulandumlegung nach Baugesetzbuch durchgeführt.
Interessante Info, der ich nachgehen werde.

Ich weiß ja nicht wie lange Du schon zu dieser Familie gehörst
Eingeheiratet vor 2,5 Jahren. Meine Frau war zum Zeitpunkt der "Machenschaften" auch noch jugendlich.

Den Bebauungsplan fänd' ich interessant. Insbesondere, welche Planung auf 944 vorgesehen ist.
Vorliegen hab ich nur die Baufeld-Änderung 2001, den Ratsbeschluss über die allg. Änderungen und den zeichnerischen Ausdruck/Auszug von den paar Grundstücken mit händisch druntergeschriebener Grundflächenzahl etc.
Soweit ich mich erinnere, ist im Grundstück 944 kein Baufeld eingezeichnet, also ist es eine teure 320m²-Wiese.
 
11ant

11ant

Er schätzte die Straßenbaukosten auf 80.000€, davon werden 90% umgelegt auf (wenn ich das richtig verstanden habe) die leeren Grundstücke und das Hofgrundstück.
Wann bezahlt werden muss, weiß ich nicht. Das ist wahrscheinlich von Gemeinde zu Gemeinde höchst individuell, oder?
Die Quote dürfte so passen, das ist ja offenbar eine Anliegerstraße, d.h. Durchgangsverkehr gehört nicht zu den Interessenträgern an der Existenz dieser Straße. Die Gemeinden kriegen mittlerweile (außer wenn sie im Geld schwimmen, aber da wäre mir kein Fall bekannt) Haue von der Kommunalaufsicht, wenn sie mit der Erhebung trödeln. Aber sie gestalten das gerne, wann es soweit ist. Die Zeit läuft ab Fertigstellung, und dieser Zeitpunkt ist steuerbar, mit dem Verzögern des allerletzten Pflastersteins oder Laternendeckels. Wenn der Abrechnungsbescheid kommt und rechtskräftig geworden ist, ist Zahlen angesagt, die Uhr für Säumniszuschläge tickt. Ob da von vornherein geplante Stundungen zulässig sind, weiß ich nicht sicher - aber wohl eher nicht, so oft wie der Trick mit dem letzten Pflasterstein angewandt wird.

Für mich sieht es so aus, dass sämtliche Flurstücke von 943-953 mal zum Hof gehörten
Ich erhöhe auf auch 807 und 1019
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Die Erbengemeinschaft ist ja noch nicht aufgelöst. Macht doch ein Leitungs- und Wegerecht auf der 949 als Teil des Vertrags zur Auflösung.
(Wichtig: Wegerecht für alle Flurstücke (944, 947, 948, 953). Wegerecht für die jeweiligen Eigentümer, nicht personenbezogen)
Vielleicht will der Schwiegeronkel ja die "anderen" Flächen ganz gerne haben und stimmt so zu.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Zur Erschließung von 947 und 944 würden euch ja 4m neue Eichendorfstraße ausreichen (und ihr macht dann über 947 und 948 das Wegerecht zu 953). Wäre vielleicht mal ein Vorschlag an die Gemeinde, und falls die Gemeinde doch auf die durchgängige Erschließung besteht könnte man ja durchaus auf Gemeindeinteressen und damit andere Kostenteilung plädieren.
 
Zuletzt aktualisiert 02.12.2024
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