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Replica
Mit dem Vorschlag der 4 Meter verlängerten Eichendorffstraße auf die Gemeinde zu zugehen, kam mir auch schon mal, als die Trennung der Erbengemeinschaft noch Spekulation war.
Mich würde man interessieren, was ihr (mal unabhängig von den Persönlichkeiten in dieser Geschichte und der schwierigen Finanzierung) von folgendem Gedankengang haltet:
Mal angenommen, die Erbengemeinschaft bleibt aus steuerlichen Gründen noch ein paar Jahre zusammen. Wir möchten aber eben derzeit schon einen Hausbau angehen.
Was wäre, wenn die Gemeinde bei 4 Meter Straße mitspielen würde und die Erbengemeinschaft verpachtet uns das Grundstück 947 in der Wiese (Erbbaurecht), damit wir uns dort ein Haus bauen können.
In ein paar Jahren trennt sich die Erbengemeinschaft, sodass die Schwiegermutter alleinige Eigentümerin der Wiesengrundstücke wird. Dann wird automatisch die Schwiegermutter zu unserer alleinigen Verpächterin?
Meine Frau ist Einzelkind. Die Schwiegermutter wird ihr das Grundstück irgendwann vererben oder vorzeitig schenken. Dann wäre meine Frau unserer Verpächterin und man würde Grund und Haus wieder zusammenführen lassen?
Überhaupt machbar? Kann man das alles vertraglich regeln oder alles viel zu riskant?
Mich würde man interessieren, was ihr (mal unabhängig von den Persönlichkeiten in dieser Geschichte und der schwierigen Finanzierung) von folgendem Gedankengang haltet:
Mal angenommen, die Erbengemeinschaft bleibt aus steuerlichen Gründen noch ein paar Jahre zusammen. Wir möchten aber eben derzeit schon einen Hausbau angehen.
Was wäre, wenn die Gemeinde bei 4 Meter Straße mitspielen würde und die Erbengemeinschaft verpachtet uns das Grundstück 947 in der Wiese (Erbbaurecht), damit wir uns dort ein Haus bauen können.
In ein paar Jahren trennt sich die Erbengemeinschaft, sodass die Schwiegermutter alleinige Eigentümerin der Wiesengrundstücke wird. Dann wird automatisch die Schwiegermutter zu unserer alleinigen Verpächterin?
Meine Frau ist Einzelkind. Die Schwiegermutter wird ihr das Grundstück irgendwann vererben oder vorzeitig schenken. Dann wäre meine Frau unserer Verpächterin und man würde Grund und Haus wieder zusammenführen lassen?
Überhaupt machbar? Kann man das alles vertraglich regeln oder alles viel zu riskant?