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Der Austausch des Vertragsgegenstandes gegen ein preisgleiches Modell sollte vertraglich die kleinste Operation sein. Aber der TE sollte das Modell (und eben den Bebauungsplan) erst´mal nennen, ohne harte Fakten bleibt die Diskussion im Nebel.Dann ist die Frage ob 2 Geschosse nicht mehr kosten als 1,5.