J
JanStol
Als allererstes möchten wir uns bei Euch allen für Eure Feedback und interessante Tipps bedanken!
Unserer Hintergrund für die "nur" 1% Tilgung + ggf. Sondertilgungen ist eigentlich ganz simpel:
Bessere Flexibilität in evtl. schwieriegen Lebensphasen ohne die Bank um Tilgungsaussetzung zu betteln und hoffen.
Man weiß ja nie, Kurzarbeit, ungeplante größere Ausgaben, Krankheit, etc.
Oder/und wie es @hegi___ bereits vorgeschlagen hat:
1% Tilgung + "Konservative" ETF's
statt 2-3% Anfangstilgung
Anderes Interessantes Thema/Tipp:
Meine Fragen dazu?:
- wie viel könnte ich von dem "weiterem Darlehen" rausholen? Oder hängt es sehr von den Banken ab?
- Hat die Bank bei dem Forwarddarlehen für die ETW kein Problem dem weiteren Kredit als Kapitalbeschaffung noch vor den 10 Jahren bzw. vor der Eintragung der Bank ins Grundbuch auszuzahlen? Reicht den der Forwarddarlehen Vertrag?
- Die Zinskosten für den "weiteren Kredit" der ETW darf ich bei einer Vermietung der ETW wahrscheinlich nicht absetzen?
- Was wäre aber bei dem "weiteren Kredit" bei der ETW für eine Renovierung der ETW? Darf ich dann die Zinsen steuerlich Absetzen? In wie weit muss ich die Renovierungskosten dem Finanzamt nachweisen?
Unserer Hintergrund für die "nur" 1% Tilgung + ggf. Sondertilgungen ist eigentlich ganz simpel:
Bessere Flexibilität in evtl. schwieriegen Lebensphasen ohne die Bank um Tilgungsaussetzung zu betteln und hoffen.
Man weiß ja nie, Kurzarbeit, ungeplante größere Ausgaben, Krankheit, etc.
Oder/und wie es @hegi___ bereits vorgeschlagen hat:
1% Tilgung + "Konservative" ETF's
statt 2-3% Anfangstilgung
Anderes Interessantes Thema/Tipp:
Auch dieser Tipp von P-Kosmalla mit dem Kapitalbeschaffung bzw. Eigenkapital durch das Forwarddarlehen der ETW für das Haus finde ich als Ersatz für unseren Cash-Eigenkapital für besse Zinskonsitionen und aus Steuervorteilen bei Vermietung der ETW sehr interessant.man muss also alles im "Ganzem" Betrachten:
optimal also wenn man die ETW vermieten möchte:
- man macht da schon Forward + greift schon ein Teil ab, d.h. macht sofort weiteren Kredit als Kapitalbeschaffung!
- diesen Kredit als Kapitalbeschaffung auf die ETW nimmt man dann als Eigenkapital auf das Häuschen!
ggf. kommt man da dann auf 80% Finanzierung, je nach Region sind aktuell 20 Jahre zu 0,69% Möglich (oft aber mit 2% oder mehr Tilgung)
da beim Eigenheim (selbst genutzte Immobilie) die Zinsen nicht absetzbar sind, sollte man dann ein Deal machen = sehr gute Zinsen, gerne mit 1% Tilgung + Sondertilgung!
beim vermieteten Objekt dürfen die Zinsen höher liegen, da man die steuerlich gegen die Mieteinnahmen rechnet...
also wie gesagt, mit 2-3 Banken verhandeln, und ein Komplettes Paket rausholen, wo auch die steuerlichen Belastungen berücksichtigt werden bei Mieteinkünften (also auch Steuerberater einbeziehen!).
Meine Fragen dazu?:
- Sollte ich dann den Forwarddarlehen Splitten in "Restschuld" und "weiterer Darlehen"?- man macht da schon Forward + greift schon ein Teil ab, d.h. macht sofort weiteren Kredit als Kapitalbeschaffung!
- diesen Kredit als Kapitalbeschaffung auf die ETW nimmt man dann als Eigenkapital auf das Häuschen!
- wie viel könnte ich von dem "weiterem Darlehen" rausholen? Oder hängt es sehr von den Banken ab?
- Hat die Bank bei dem Forwarddarlehen für die ETW kein Problem dem weiteren Kredit als Kapitalbeschaffung noch vor den 10 Jahren bzw. vor der Eintragung der Bank ins Grundbuch auszuzahlen? Reicht den der Forwarddarlehen Vertrag?
- Die Zinskosten für den "weiteren Kredit" der ETW darf ich bei einer Vermietung der ETW wahrscheinlich nicht absetzen?
- Was wäre aber bei dem "weiteren Kredit" bei der ETW für eine Renovierung der ETW? Darf ich dann die Zinsen steuerlich Absetzen? In wie weit muss ich die Renovierungskosten dem Finanzamt nachweisen?
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