M
M. Gerd
Hallo Zusammen,
unser Bauleiter hat für die Dacharbeiten ein LV ausgeschrieben. Der Dachdecker der den Zuschlag bekommen hat, hatte das Angebot noch kurzfristig angepasst, weil die Position "Sturmklammerung" im LV nicht aufgeführt war.
Nun haben wir die Schlussrechnung erhalten und es taucht eine neue weitere Postion auf: "Gratausbildung als Zulage zur Dachfläche"
Im LV sind nur folgende Punkte diesbezüglich aufgeführt:
- Flachdachpfannen-Dachdeckung, Ziegel (Dachdeckung mit Flachdachpfannen als Tonziegel, Dachneigung 22 Grad)
- Gratanfangziegel (Gratanfangziegel als Formziegel, zur Gratabdeckung)
Der Dachdecker hat die Gratausbildung durchgeführt und verweist darauf, dass die Ausführung zur Dacheindeckung notwendig sei und daher eine ortsübliche Vergütung in Rechnung gestellt werden darf - ohne dies vorher anzumelden.
Ist das Rechtens? Im LV ist auch einen Titelsumme Ziegeldach, die in der Schlussrechnung höher ist als im LV. Fällt die Gratausbildung nicht unter die Dacheindeckung wie im LV angegeben? Die Gratanfangziegel hat er bepreist, aber im ist nicht aufgefallen, dass die Gratausführung fehlt?
Weshalb ich mich gegen diesen Punkt wehre ist, dass es einige Probleme mit dem Dachdecker gab. Er hat seine Arbeit mehrfach nicht ausgeführt und uns vertröstet, weil er angeblich krank war, aber ich habe ihn an diesen Tagen persönlich entweder auf einem Dach, im Baustoffzentrum und Bäcker in Arbeitskleidung gesehen. Das hat bei uns zu enormen Verzögerungen geführt und nun meint er, die Gratausbildung muss zusätzlich bezahlt werden.
Danke schon mal für die Hilfe.
unser Bauleiter hat für die Dacharbeiten ein LV ausgeschrieben. Der Dachdecker der den Zuschlag bekommen hat, hatte das Angebot noch kurzfristig angepasst, weil die Position "Sturmklammerung" im LV nicht aufgeführt war.
Nun haben wir die Schlussrechnung erhalten und es taucht eine neue weitere Postion auf: "Gratausbildung als Zulage zur Dachfläche"
Im LV sind nur folgende Punkte diesbezüglich aufgeführt:
- Flachdachpfannen-Dachdeckung, Ziegel (Dachdeckung mit Flachdachpfannen als Tonziegel, Dachneigung 22 Grad)
- Gratanfangziegel (Gratanfangziegel als Formziegel, zur Gratabdeckung)
Der Dachdecker hat die Gratausbildung durchgeführt und verweist darauf, dass die Ausführung zur Dacheindeckung notwendig sei und daher eine ortsübliche Vergütung in Rechnung gestellt werden darf - ohne dies vorher anzumelden.
Ist das Rechtens? Im LV ist auch einen Titelsumme Ziegeldach, die in der Schlussrechnung höher ist als im LV. Fällt die Gratausbildung nicht unter die Dacheindeckung wie im LV angegeben? Die Gratanfangziegel hat er bepreist, aber im ist nicht aufgefallen, dass die Gratausführung fehlt?
Weshalb ich mich gegen diesen Punkt wehre ist, dass es einige Probleme mit dem Dachdecker gab. Er hat seine Arbeit mehrfach nicht ausgeführt und uns vertröstet, weil er angeblich krank war, aber ich habe ihn an diesen Tagen persönlich entweder auf einem Dach, im Baustoffzentrum und Bäcker in Arbeitskleidung gesehen. Das hat bei uns zu enormen Verzögerungen geführt und nun meint er, die Gratausbildung muss zusätzlich bezahlt werden.
Danke schon mal für die Hilfe.