Hätte ich einen Handwerker gehabt, der nicht nachvollziehbar Verzögerungen verursacht, mich anschwindelt und bei der Schlussrechnung mit einer zuvor wider besseren Wissens nicht kommunizierten und daher für mich überraschenden Position kommt müsste der Handwerker diese Position bei mir einklagen müssen. Er käme damit nie und nimmer durch. Verbraucherschutz Baugesetzbuch - nichts VOB.
Wäre die Zusammenarbeit durchweg erfreulich gewesen würde ich das natürlich bezahlen auch wenn ich mich darum drücken könnte.
Genauso sehe ich das auch. Einerseits will ich erbrauchte Leistung fair bezahlen, aber irgendwo ist es auch zu viel. Beim LV gab es keine Posten wie Baustelleneinrichtung etc. sondern ganz konkret die einzelnen Ausführungen. Die 9% Aufschlag für das reine Dach fanden wir faire. Dies wurde aber auch frühzeitig angezeigt und unser Bauleiter meinte, dass die so passen würde. Die Begründung vom Dachdecker war, dass bei 90m² einen anderen Preis für die Ziegel bekommt wie bei 120m² etc... Naja, das glaube ich jetzt nicht so ganz, aber generell stimmt es ja, dass je größer das Dach, man i.d.R. mehr Prozente bekommt, weil wie schon geschrieben Kosten für Rechnungsstellung, Anfahrt etc. auf mehr m² umgelegt werden. Stichwort Mischkalkulation. Unterem Strich wurde das Dach ja auch günstiger wie Angebot.
Die Gratausbildung wurde mit 59,65€ pro Meter veranschlagt. In Summe geht es hier um 1558,06€ netto.