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Inge1212
Hallo,
wir haben 1991 gebaut und ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es hier eine Gefahr durch Hochwasser geben könnte. Unser Architekt veranlasste deswegen extra einen probeweisen Aushub um zu schauen wo das Grundwasser kommt. Aushub ca. 3m .
Er sagte dann er wollte sich auf nichts einlassen, die Höhe solle ein Mitarbeiter der Stadt festlegen.
1992 bezogen wir das Haus. 1993 lief uns dann Grundwasser in den Keller.
mein inzwischen verstorbener Mann rief dann im Bauamt der Stadt an und erklärte die Situation. Der Herr, der die Höhe festlegte erklärte er hätte sich nach der Höhe der umliegenden Häuser gerichtet und es hätte sich um ein Jahrhunderthochwasser gehandelt, und wir könnten das gar nicht einschätzen.
Jedoch keiner der Nachbarn hatte das Problem, alle ca. 80 cm höher und noch 6 Treppenstufen bis zur Haustür.
Mein Mann klebte dann sicherheits halber Scheiben vor die Kellerfenster mit einem Luftschlitz zum lüften.
1994 wieder Jahrhunderthochwasser!!! das Wasser stand nun so 20 cm in den Kellerfenster. Gott sei Dank gesichert durch die vorsorglich angebrachten Scheiben. Mein Mann rief dann noch mal bei dem Herrn an, jedoch nichts mehr gehört. und der Architekt verwies auf den Herrn vom Bauamt. wir haben 1994 die ganze Nacht Wasser abgepumpt aus den kellerschächten. Mein Mann sagte damals, das ist eine Behörde da haben wir keine Chance.
Das Haus ist ganz einfach zu tief,
nun ein neues Problem !!!! Es soll hier ein Flutpolder gebaut werden. Der Architekt gleich nach unserem Hausbau gestorben, der Herr der die Höhe festgelegt hat in Rente. Die Stadt sagt genehmigt hat das Landratsamt, ja stimmt, aber ein roter Stempel auf dem Plan sagt ausdrücklich zur Höhenfestlegung ist das Stadtbauamt beizuziehen.
Wenn der Polder gebaut wird soll das Grundwasser um ca 25 cm mehr ansteigen, dann habe ich keine Chance mehr mit abpumpen.
Außerdem wollte ich das Haus verkaufen, was aber durch diesen Mangel nicht bzw. nur mit erheblichem Minderwert möglich wäre.
Meine Frage nun, wie viel Minderwert ist hier anzusetzen ?
Außerdem welche dauerhafte Lösung könnte zum Schutz gegen den Eintritt des Grundwassers angebracht werden. Bräuchte ja eine Lösung die solange das Haus existiert Abhilfe schafft.
Danke für Eure Antworten
wir haben 1991 gebaut und ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es hier eine Gefahr durch Hochwasser geben könnte. Unser Architekt veranlasste deswegen extra einen probeweisen Aushub um zu schauen wo das Grundwasser kommt. Aushub ca. 3m .
Er sagte dann er wollte sich auf nichts einlassen, die Höhe solle ein Mitarbeiter der Stadt festlegen.
1992 bezogen wir das Haus. 1993 lief uns dann Grundwasser in den Keller.
mein inzwischen verstorbener Mann rief dann im Bauamt der Stadt an und erklärte die Situation. Der Herr, der die Höhe festlegte erklärte er hätte sich nach der Höhe der umliegenden Häuser gerichtet und es hätte sich um ein Jahrhunderthochwasser gehandelt, und wir könnten das gar nicht einschätzen.
Jedoch keiner der Nachbarn hatte das Problem, alle ca. 80 cm höher und noch 6 Treppenstufen bis zur Haustür.
Mein Mann klebte dann sicherheits halber Scheiben vor die Kellerfenster mit einem Luftschlitz zum lüften.
1994 wieder Jahrhunderthochwasser!!! das Wasser stand nun so 20 cm in den Kellerfenster. Gott sei Dank gesichert durch die vorsorglich angebrachten Scheiben. Mein Mann rief dann noch mal bei dem Herrn an, jedoch nichts mehr gehört. und der Architekt verwies auf den Herrn vom Bauamt. wir haben 1994 die ganze Nacht Wasser abgepumpt aus den kellerschächten. Mein Mann sagte damals, das ist eine Behörde da haben wir keine Chance.
Das Haus ist ganz einfach zu tief,
nun ein neues Problem !!!! Es soll hier ein Flutpolder gebaut werden. Der Architekt gleich nach unserem Hausbau gestorben, der Herr der die Höhe festgelegt hat in Rente. Die Stadt sagt genehmigt hat das Landratsamt, ja stimmt, aber ein roter Stempel auf dem Plan sagt ausdrücklich zur Höhenfestlegung ist das Stadtbauamt beizuziehen.
Wenn der Polder gebaut wird soll das Grundwasser um ca 25 cm mehr ansteigen, dann habe ich keine Chance mehr mit abpumpen.
Außerdem wollte ich das Haus verkaufen, was aber durch diesen Mangel nicht bzw. nur mit erheblichem Minderwert möglich wäre.
Meine Frage nun, wie viel Minderwert ist hier anzusetzen ?
Außerdem welche dauerhafte Lösung könnte zum Schutz gegen den Eintritt des Grundwassers angebracht werden. Bräuchte ja eine Lösung die solange das Haus existiert Abhilfe schafft.
Danke für Eure Antworten