Haus zu tief im Boden Grundwassereintritt durch Kellerfenster

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Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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Inge1212

Da sehe ich keine Chance, Dir zu antworten, ohne daß das eine individuelle Rechtsberatung würde. Deine Einstellungen verhindern übrigens, Dir PN zu senden.
Ich kann dir auch nicht schreiben, bräuchte dafür über 100 Beiträge, habe aber Nicht Follower oder Niemand da drinstehen sondern "Mitglieder" also sollte es schon klappen.

Ansonsten, wenn du am Anfang schreibst es ist deine persönliche Meinung und zum Schluss "dies ist keine Rechtsberatung" wäre doch wohl viel möglich?

Wenn du in der Thematik etwas fundiertes beitragen könntest, wäre ich daran schon interessiert, vielleicht über Email?

Moin,

ohne zu unhöflich sein zu wollen, aber was genau willst du?

Ihr habt vor knapp 30 Jahren ein Haus im Hochwassergebiet/Gebiet mit extrem hohem Grundwasserspiegel (ob das eine oder andere oder beides kann ich aus deinem Beitrag nicht genau entnehmen) gebaut. Das anscheinend ohne die Bauweise darauf auszulegen. Keine Ahnung, ob eine weiße Wanne damals schon üblich war, aber hochwasserdichte Kellerfenster gab es sicher schon. Habt aber anscheinend nicht verbaut, warum auch immer.

Anscheinend bist du der Meinung, dass das Haus zu tief geplant wurde? Wenn das erst nach 30 Jahren auffällt wird es schwierig werden, noch zu meckern...

Viele Grüße,
Andreas
Eine Wasserdichte Wanne haben wir, jedoch wird es auch mit Hochwasserfenstern Interessant, weil das Wetter auch immer interessanter wird.
Dazu der geplante Flutpolder.
Mein inzwischen verstorbener Mann hat das damals "Schleifen lassen" wie so vieles, deshalb fange ich erst jetzt an zu "meckern".
 
Pinky0301

Pinky0301

Ich kenne mich da nicht aus, deshalb frage ich aus Interesse nach: wieso sollte jemand vom Amt die Höhe des Hauses festlegen? Entscheidet das nicht der Bauherr?
 
11ant

11ant

Ich kann dir auch nicht schreiben, bräuchte dafür über 100 Beiträge, habe aber Nicht Follower oder Niemand da drinstehen sondern "Mitglieder" also sollte es schon klappen.
Ich habe über 100 Beiträge aber wenn ich Dich anschreiben will, kommt die Meldung: "Oops! Wir sind auf ein Problem gestoßen. Dieses Mitglied schränkt ein wer das vollständige Profil sehen kann.", sodaß ich Dir leider trotz meiner ausreichenden Beiträgezahl nicht schreiben kann.

Ansonsten, wenn du am Anfang schreibst es ist deine persönliche Meinung und zum Schluss "dies ist keine Rechtsberatung" wäre doch wohl viel möglich?
Dieses Mißverständnis kam bereits ein paar Beiträge vorher:
Einfach die Schreibweise aus dem Jura Forum adaptieren, dann passt das
Wenn du in der Thematik etwas fundiertes beitragen könntest, wäre ich daran schon interessiert, vielleicht über Email?
Das ist in diesem Fall keine Formalie, sondern meine nach Lektüre Deiner Situation feste Überzeugung, daß Du berufsmäßig kompetenten Rat brauchst. Ich bin technischer Kaufmann und Fachjournalist, gewiß meinungsfreudig und gerne ratgebebereit, aber auf hoher See nützt Dir kein Binnenschiffer.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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