@guckuck2 hat absolut recht: wenn Ihr Euch auf irgendwelche seltene Konstellationen berufen wollt, dann beruft Euch auf den eigenen Rettungsweg, der optimal nach außen aufgehen gehen soll.
Na schon mit dem Argument "Fluchtweg" darf es nicht sein, da ich "ungehindert" flüchten können muss.
In der Regel wird die Abstellraumtür geschlossen sein. Darauf kann sich ein BT/BU/GU oder wer auch immer berufen.
Wir fragen uns nur auch, wie das mit dem Bauträger weitergeht. Jede DIN-Norm hat ja auch Tolleranzen und natürlich darf eine Tür Grundstück. auch ein paar cm weiter links oder rechts sein - aber doch nur, solange sie dann nicht mit einer anderen Tür kollidiert, oder?
Worum geht es denn tatsächlich?
Gibt es anderen Ärger mit dem BT? Oder sonst gar keine Sorgen?
Lasst die Kirche im Dorf oder die Flurtür weg. Ich seh persönlich den Sinn der Tür in diesem Grundriss nicht, den ihr ja wahrscheinlich auch bei Vertrag gesehen und unterschrieben habt?! Insofern wird eine Reklamation schwierig.
Aber apropos Fluchtweg: es gibt hier viele Meinungen, die nie eine Badtür nach innen planen würden. Denn wenn dort erst mal jemand im Bad vorliegt, bekommt man sie nicht mal so einfach auf. Auch das halte ich für übertrieben, aber wer weiß... wenn man erst mal dort liegt, ist es zu spät.