Wissi
Hallo zusammen, ich hoffe das ist der richtige Bereich für meine Frage.
Die Entwässerung (bzgl. Niederschlagswasser) unseres Nachbargrundstücks macht uns zur Zeit Sorgen. Beide Grundstücke liegen am Hang, wir tiefer. Das Nachbarhaus befindet sich zurzeit im Bau (Rohbau abgeschlossen) und hat mit direkt angrenzender Garage grob geschätzt eine Dachfläche von etwa 130m².
Diese Fläche wird laut Aussage des Nachbarn einfach nur so auf dem eigenen Grundstück entwässert. Das heißt also die Fallrohre, von denen einige auch nah an unserem Grundstück liegen, haben keinen Anschluss, weder an die örtliche Kanalisation (Trennsystem) noch eine Zisterne.
Wir machen uns jetzt einige Sorgen, dass eine so große Dachfläche, entwässert über wenige Fallrohre zu einer ganzen Menge Wasser an nur wenigen Stellen führen kann und damit auch auf unser tiefer liegendes Grundstück fließen kann.
Zusätzlich meine ich mal etwas von einem „Anschlusszwang“ gehört zu haben. Als ich danach mal gesucht habe, habe ich folgendes in der örtlichen Satzung gefunden:
1. Ganz normaler Anschluss an die Kanalisation
2. Bei Freistellung bzw. Nutzung im eigenen Garten eine Zisterne mit Überlauf, die dann wiederum an die Kanalisation angeschlossen ist
Ich möchte nicht oberlehrerhaft zu den Nachbarn gehen und „du, du, du“ auf etwas hinweisen. Habt ihr einen Vorschlag, wie man so etwas am besten regelt? Außerdem möchte ich mich noch mal mit dieser Frage an euch absichern, ob das überhaupt stimmt, so wie ich das verstanden habe.
Die Entwässerung (bzgl. Niederschlagswasser) unseres Nachbargrundstücks macht uns zur Zeit Sorgen. Beide Grundstücke liegen am Hang, wir tiefer. Das Nachbarhaus befindet sich zurzeit im Bau (Rohbau abgeschlossen) und hat mit direkt angrenzender Garage grob geschätzt eine Dachfläche von etwa 130m².
Diese Fläche wird laut Aussage des Nachbarn einfach nur so auf dem eigenen Grundstück entwässert. Das heißt also die Fallrohre, von denen einige auch nah an unserem Grundstück liegen, haben keinen Anschluss, weder an die örtliche Kanalisation (Trennsystem) noch eine Zisterne.
Wir machen uns jetzt einige Sorgen, dass eine so große Dachfläche, entwässert über wenige Fallrohre zu einer ganzen Menge Wasser an nur wenigen Stellen führen kann und damit auch auf unser tiefer liegendes Grundstück fließen kann.
Zusätzlich meine ich mal etwas von einem „Anschlusszwang“ gehört zu haben. Als ich danach mal gesucht habe, habe ich folgendes in der örtlichen Satzung gefunden:
Und falls man sich befreien lässt, weil man das Niederschlagswasser nutzen möchte:§ 9 Anschluss- und Benutzungszwang
(2) Der Anschlussnehmer ist vorbehaltlich der Einschränkungen in dieser Satzung verpflichtet, das gesamte auf seinem Grundstück anfallende Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten (Benutzungszwang), um seine Abwasserüberlassungspflicht nach § 48 LWG NRW zu erfüllen.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass damit nur zwei Möglichkeiten gegeben sind, nämlich:§ 11 Nutzung des Niederschlagswassers
Beabsichtigt der Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers, so hat er dieses der Gemeinde anzuzeigen. Die Gemeinde stellt ihn in diesem Fall unter den Voraussetzungen des § 49 Abs. 4 Satz 3 LWG NRW von der Überlassung des verwendeten Niederschlagswassers frei, wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück sichergestellt ist und ein Überlauf an den öffentlichen Kanal besteht, so dass eine Überschwemmung von Nachbar-Grundstücken durch Niederschlagswasser ausgeschlossen werden kann.
1. Ganz normaler Anschluss an die Kanalisation
2. Bei Freistellung bzw. Nutzung im eigenen Garten eine Zisterne mit Überlauf, die dann wiederum an die Kanalisation angeschlossen ist
Ich möchte nicht oberlehrerhaft zu den Nachbarn gehen und „du, du, du“ auf etwas hinweisen. Habt ihr einen Vorschlag, wie man so etwas am besten regelt? Außerdem möchte ich mich noch mal mit dieser Frage an euch absichern, ob das überhaupt stimmt, so wie ich das verstanden habe.