Pinky0301
Google da mal nach. Das hier habe ich bei einer Verbraucherzentrale gefunden:
Wenn Sie den Vertrag nach einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten kündigen, kann es passieren, dass Ihnen der Neukundenbonus verwehrt wird. Die Auszahlung setzt häufig eine Belieferung mit Strom von 12 Monaten voraus. Diese ist aber nach der Erstvertragslaufzeit häufig noch nicht erreicht, da der Vertrag in der Regel vor Belieferungsbeginn abgeschlossen wird.
Hintergrund: Die Belieferungszeit ist nicht dasselbe wie die Vertragslaufzeit!
Die Belieferungszeit beginnt mit der Belieferung und damit in aller Regel deutlich später als die Vertragslaufzeit, die mit Vertragsschluss startet. Das heißt: Wenn Sie einen Vertrag mit 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit zum Ablauf des ersten Vertragsjahrs kündigen, können Sie im Normalfall eine 12-monatige Mindestbelieferungszeit nicht erreichen – der Bonus kann verloren gehen. Ein Bonus der nicht an die Belieferungszeit, sondern an die Vertragslaufzeit gekoppelt ist, ist für Sie rechtssicherer.
Tipp: Erkundigen Sie sich vor Abschluss eines Vertrags, wie der Anbieter die Auszahlung des Neukundenbonus bei Kündigung nach einem Jahr Vertragslaufzeit handhabt - und recherchieren Sie im Internet, ob andere Stromkunden Probleme mit der Auszahlung des Bonus hatten. Außerdem wichtig zu wissen: Es sind bereits Unternehmen insolvent gegangen, die ihren Kunden Bonuszahlungen nach 12 Monaten versprochen hatten. Das kann Ihnen große Schwierigkeiten bereiten, an das Geld zu kommen - selbst wenn Sie die Bedingungen für einen Bonus erfüllt haben.