Baurecht: Elektriker weigert sich weiterzumachen

4,00 Stern(e) 5 Votes
A

Alessandro

Liebes Forum,

folgende Ausgangslage:
Wir bauen mit einem Bauträger, bei dem wir (mehr oder weniger) ein Pauschalangebot angenommen haben.
Die Elektroarbeiten sind hier wie folgt beschrieben:

Die Elektroinstallation beginnt ab Hausanschlusskasten und
wird nach den VDE- und EVU-Vorschriften ausgeführt.
In allen Räumen werden die Zuleitungen unter Putz verlegt.
Schalter und Steckdosen in den Wohnräumen werden
ebenfalls in Unterputz-Ausführung montiert. Es stehen mehrere
Standard-Schalter und Steckdosen zur Auswahl. Fabrikat Gira,
reinweiß oder gleichwertig.

5.2 Elektroeinrichtungen
Alle Brennstellen und Steckdosen in den Räumen,
Telefonanschlüsse, Antennenverkabelungen in ausreichender
Ausführung und Anzahl.
Sprechanlage in der Diele EG und OG. Die Anzahl der
Steckdosen, Lampenauslässe, etc. ist der beiliegenden
Leistungsbeschreibung des Elektroinstallateurs zu entnehmen.


Die Standardleistungsbeschreibung des Elektrikers, habe ich im Oktober 2018 in einer Mail als Kostenvoranschlag vom Bauträger bekommen.
Das Angebot des Elektrikers an den Bauträger ist wirklich Standard: 1x Deckenauslass für Lampe, 5 Steckdosen, Schalter etc. pro Raum.
Wir haben vorab schon entschieden dass wir Deckeneinbaustrahler in Halox Dosen wollen, die dan planmäßig ausgeführt wurden.
In einer separaten Kostenaufstellung vom Bauträger, die wir als Übersicht über die einzelnen Gewerke bekommen haben stand: Hochwertige Elektroinstallation 14.500,- Euro!
Diese Kostenaufstellung sollte lediglich als Anhaltspunkt dienen, und war zu keinem Zeitpunkt verpflichtend.

Dann habe ich meine Pläne für die Elektroinstallation direkt dem Elektriker gesendet. Die beinhaltete natürlich viel mehr als in seinem Standardangebot an den Bauträger.
Wir sind allerdings immer davon ausgegangen dass, aufgrund der "hochwertigen Elektroinstallation in Höhe von 14.500,-", wir hier einen gewissen Spielraum haben und sich der Elektriker beim Aufmaß schon melden wird falls es zu viel wird. So wurden auf Anraten des Elektrikers Bewegungsmelder statt Schalter verbaut, Zusätzliche Kreuzschalter aufgrund des Komforts ausgewählt und insgesamt 44 Steckdosen zusätzlich.
Der Elektriker hat uns zu keinem Zeitpunkt über Mehrkosten informiert oder uns darauf hingewiesen. Weder beim Durchsprechen des Elektroplans, noch beim Aufmessen!

Gestern kam der Elektriker mit einer zusätzlichen Rechnung von mehr als 6.000,- Euro für diese zusätzliche Leistung um die Ecke und hat uns gleichzeitig wissen lassen, dass er nicht weitermacht, solange wir den Betrag nicht überweisen.

Wir ziehen am 1. April ein und es ist weder die Wärmepumpe angeschlossen, noch die Schalter und Steckdosenabdeckungen montiert.

Meine Fragen:
Darf der Elektriker seine Arbeiten einfach einstellen?
Darf er Mehrkosten in Rechnung stellen, obwohl er die nie angekündigt hat?
Meiner Meinung nach hätte es spätestens nach der Änderung mit den Deckenstrahlern und dem übermittelten E-Plan meinerseits einen KVA oder ein neues Angebot geben müssen.

Ich fühle mich regelrecht abgezockt und erpresst.

Mich interessiert hier wirklich nur die rechtliche Lage. Was kann ich tun?

lg
Alex
 
Z

Zaba12

Kann er, warum auch nicht? Es gibt keinen Spielraum bei der Bauleistungsbeschreibung, alles was zusätzlich on Top kommt, muss auch on Top bezahlt werden. Du hast die Bauleistungsbeschreibung erweitert und somit eine zusätzliche Rechnung bekommen. Sowas nennt sich Aufmusterung. Auch muss er Dich nicht über zusätzliche Kosten informieren. Das wäre deine Aufgabe vor Auftragserweiterung gewesen.
 
N

nordanney

Hochwertige Elektroinstallation 14.500,- Euro!
Diese Kostenaufstellung sollte lediglich als Anhaltspunkt dienen, und war zu keinem Zeitpunkt verpflichtend.
Dann habe ich meine Pläne für die Elektroinstallation direkt dem Elektriker gesendet. Die beinhaltete natürlich viel mehr als in seinem Standardangebot an den Bauträger.
Also wurde der Standard als "hochwertige Elektroinstallation" mit T€ 14,5 beauftragt. Anschließend habt Ihr zusätzliche Leistungen beauftragt, die der Elektriker natürlich bezahlt haben möchte.
Wir sind allerdings immer davon ausgegangen dass, aufgrund der "hochwertigen Elektroinstallation in Höhe von 14.500,-", wir hier einen gewissen Spielraum haben und sich der Elektriker beim Aufmaß schon melden wird falls es zu viel wird.
Davon ausgegangen hört sich blauäugig an. In der Bauleistungsbeschreibung stand doch, was Ihr bestellt habt und bekommen werden. Abweichungen davon kosten Geld. Und der Elektriker hat von Euch explizit den Auftrag bekommen "Bau zusätzlich dies und jenes ein!"

Verbucht es unter "Lehrgeld". Aus der Nummer kommt Ihr nur durch Bezahlung der Rechnung raus.
 
S

Steven

Dann habe ich meine Pläne für die Elektroinstallation direkt dem Elektriker gesendet. Die beinhaltete natürlich viel mehr als in seinem Standardangebot an den Bauträger.
Hallo Alessandro

dieser Satz besagt doch alles. Du ordertest "viel mehr", wie das Angebot hergab. Deshalb muss du auch dieses "viel mehr" bezahlen.
Gut, der Elektriker hätte dir sagen können, dass das auch "viel mehr" kostet.
Du hättest ihn aber auch fragen können, ob der Preis bei 14.500 Euro bleibt oder es "viel mehr" wird.

Steven
 
A

Alessandro

ich weiß nicht ob das in diesem Fall so einfach ist.
Die VOB hat hier in §2 folgendes vorgesehen:


(5)Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr-oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden.

(6) Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.
 
H

hampshire

Ich fühle mich regelrecht abgezockt und erpresst.
Möglich, dass es dem Elektriker ebenso geht. Seine Sicht: Er hat einen Kunden der bestellt und nicht zahlen will.

Mich interessiert hier wirklich nur die rechtliche Lage. Was kann ich tun?
Du hast bestellt und du musst auch bezahlen. Es gibt keine Angebotspflicht.

Der Elektriker hat uns zu keinem Zeitpunkt über Mehrkosten informiert oder uns darauf hingewiesen. Weder beim Durchsprechen des Elektroplans, noch beim Aufmessen!
Wo kommen wir den hin wenn ein Privatkunde nicht einmal mehr die Verantwortung dafür trägt sich selbst zu vergewissern was etwas kostet.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42276 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baurecht: Elektriker weigert sich weiterzumachen
Nr.ErgebnisBeiträge
1KNX-Planung bei Bau mit Bauträger 23
2 Elektriker-Rechnung nach 2,5 Jahren - Was sind meine Rechte? 18
3Einschätzung Kosten Elektroinstallation (Süddeutschland) 21
4FI-Schalter nachrüsten, ältere Elektronik 18
5Einfamilienhaus KfW55 - Mehrkosten Abzocke oder gerechtfertigt? 29
6Nach Änderungsideen der Bauleistungsbeschreibung Preise pauschalisiert 10
7Problem mit dem Elektriker - was würdet ihr unternehmen ? 78
8Bauleistungsbeschreibung Formulierung 13
9Bodengutachten für Bungalow 140 qm Mehrkosten WU Beton? 33
10Checkliste Elektroplanung Neubau Bauträger 10
11Bauträger ändert Grundstücksgröße 25
12Elektriker Kosteneinschätzung - Neuinstallation 22
13Bauplanung, Bauleistungsbeschreibung, Kostenaufstellung 19
14Mindestanforderungen Anzahl Steckdosen? 11
15Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62
16Kostenaufstellung von Architekt - realistisch? 20
17Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar 10
18Bauleistungsbeschreibung - Dünne Bodenplatte nachteilig? 11
19Rollläden mit Schalter und zentraler Zeitschaltuhr geht das? 23

Oben